Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker - so wahren Sie die Frist für den Kredit-Widerruf am 21. Juni

06.06.16 10:06 Uhr

Widerrufsjoker - so wahren Sie die Frist für den Kredit-Widerruf am 21. Juni | finanzen.net

Nur noch wenige Tage bleiben privaten Kreditnehmer, um den Darlehensvertrag ihrer Baufinanzierung aufgrund fehlerhafter Widerrufsinformationen zu widerrufen.

Das kann viele Tausend Euro sparen, weil man sich damit von teuren Immobilienkrediten lösen und die aktuellen Niedrigzinsen nutzen kann. Wie Sie beim sogenannten Widerrufsjoker richtig vorgehen um die Frist zu wahren, erfahren Sie hier.

Eines vorweg: Wer bisher in Sachen Widerrufsjoker noch nicht gehandelt hat, kommt auf den letzten Drücker. Das bedeutet: Es wird eng, aber es ist noch nicht zu spät. Wichtig ist, jetzt die richtigen Schritte zu machen und keine weitere Zeit zu verlieren. Viele spezialisierte Anwaltskanzleien sind bereits überlaufen und nehmen keine neuen Mandanten an. Wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) haben unsere Kapazitäten ausgebaut und können daher bei Prüfungsanfragen innerhalb einer Woche sagen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht.

Das reicht Stand heute, um den Vertrag erst prüfen zu lassen und dann den Widerruf noch rechtzeitig beim Kreditinstitut abzugeben. Denn das ist entscheidend, um die Frist am 21. Juni zu wahren: Der Widerruf muss die Bank bis zum 21. Juni um 24.00 Uhr erreicht haben. Verwenden Sie am besten das Musterschreiben der IG Widerruf und tragen Sie dort Ihre Kreditdaten ein.

Um das Widerrufsschreiben fristgerecht an die Bank zu schicken, gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder schicken Sie den Widerruf per Einschreiben. Dazu sollte dieser bis zum 18. Juni abgeschickt werden. Wir empfehlen "Einschreiben Einwurf" anstatt "Einschreiben mit Rückschein". Der Vorteil liegt darin, dass die Zustellung vom Postboten protokolliert wird, ohne dass notwendigerweise ein Mitarbeiter der Bank angetroffen werden muss. Das Einschreiben am 20. Juni abzuschicken kann ausreichen - es kann aber auch zu knapp sein. Wenn die Zustellung erst zwei Tage später stattfindet (also am 22. Juni), dann ist es zu spät.

Alternativ können Sie den Widerruf auch bis einschließlich 21. Juni an das Kreditinstitut faxen. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass Sie die richtige Faxnummer erwischen. Es muss nicht die Faxnummer der Kreditabteilung sein, aber es muss eine Nummer der Bank sein. Haben Sie einen Zahlendreher und das Fax landet bei Oma Kapulske nebenan, dann haben Sie Pech. Bewahren Sie auf jeden Fall das schriftliche Sendeprotokoll der Übermittlung auf - nur so können Sie belegen, dass der Widerruf rechtzeitig eingetroffen ist. Falls Sie kein Faxgerät haben, können Sie Faxe auch virtuell über das Internet versenden. Ich empfehle dazu den kostenlosen Dienst cospace (app.cospace.de). Ansonsten hilft auch der Copy-Shop in der Nähe.

Letzte Möglichkeit ist das Versenden einer E-Mail mit Empfangsbestätigung. Aus meiner Sicht kann das nur eine Notlösung sein, da es Möglichkeiten für den Empfänger gibt, die Lesebestätigung zu umgehen. Die Bank könnte dann behaupten, die Mail sei nicht angekommen. All diese Maßnahmen gelten nur für Darlehen, die bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Bei später abgeschlossenen Darlehen können Sie auch nach dem 21. Juni noch widerrufen.

Grundsätzlich gilt: Handeln Sie nicht auf den letzten Drücker! Verschicken Sie den Brief oder das Fax lieber einen Tag früher und schonen Sie damit Ihre Nerven. Wichtig ist auch folgendes: Wenn die Zeit nicht mehr für eine anwaltliche Prüfung des Darlehens ausreicht, dann können Sie das Darlehen auch vorsorglich widerrufen, um die Frist zu wahren. Im Regelfall wird das Kreditinstitut einen simplen Widerruf durch den Kunden ohnehin ablehnen - und zwar unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung falsch ist oder nicht.

Haben Sie die Frist für den Widerruf jedoch verpasst (z.B. weil Sie zu lange auf ein Prüfungsergebnis eines Anwalts gewartet haben), dann geht nichts mehr. Die Sache ist dann an dieser Stelle für Sie beendet. Haben Sie den Widerruf dagegen fristgerecht ausgesprochen, dann stehen Ihnen die Türen für weitere Schritte offen. Sie können in aller Ruhe einen Partneranwalt der IG Widerruf mandatieren der außergerichtlich mit der Bank verhandelt. Hilft das nichts, dann können Sie innerhalb von drei Jahren nach dem Widerruf noch Klage einreichen.

Sie sehen also: Im Notfall kann auch ein vorsorglicher Widerruf des Darlehens (ohne vorherige Prüfung) mit Hilfe unseres Musterschreibens sinnvoll sein, weil Sie sich damit sämtliche Handlungsmöglichkeiten nach dem 21. Juni aufrechterhalten.

Stand heute ist aber noch genügend Zeit für die kostenlose Prüfung des Kreditvertrags durch die Anwälte der IG Widerruf (www.widerruf.info). Damit wissen Sie, ob der Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt. Zusätzlich prüfen wir auch, ob für Ihren Fall eine Rechtsschutzversicherung greift oder ob die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer sinnvoll ist. In beiden Fällen können Sie dann anwaltlich begleitet gegen die Bank vorgehen, ohne ein Kostenrisiko zu haben.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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