Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: So viel können Sie sparen

10.04.17 16:05 Uhr

Widerrufsjoker: So viel können Sie sparen | finanzen.net

Im sogenannten Widerrufsjoker, dem Widerruf einer Baufinanzierung, steckt ein enormes Sparpotenzial für Verbraucher. Voraussetzung sind Fehler im Kreditvertrag. Diese tauchen erstaunlich häufig auf.

Nach Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), die Verbraucher über den Widerruf einer Baufinanzierung informiert und Sie bei der Umsetzung des Widerrufs begleitet, liegt das durchschnittliche Einsparpotenzial für Immobilienbesitzer zwischen 10.000 und 30.000 Euro je Finanzierung.

Der typische Fall sieht beispielsweise so aus: Ein Immobilienkäufer hat im Jahr 2012 eine Baufinanzierung über 200.000 Euro abgeschlossen. Er zahlt dafür einen Zinssatz von vier Prozent, an den er zehn Jahre - also bis 2022 - gebunden ist. Dabei fallen also Zinsen von 8.000 Euro pro Jahr an, wenn wir der Einfachheit halber die Tilgung außen vor lassen.

Mithilfe der Interessengemeinschaft Widerruf gelingt es, den Widerrufsjoker zu ziehen und eine Rückabwicklung des Darlehens zu erzielen. Das bedeutet, dass der bestehende Kredit trotz laufender Zinsbindung aufgelöst wird und der Verbraucher für eine Anschlussfinanzierung zu den aktuellen Konditionen frei ist. Er schließt nun eine neue Baufinanzierung mit einem Zinssatz von 1,5 Prozent ab. Zudem schuldet ihm die bisherige Bank noch eine Verzinsung sämtlicher Zahlungen (also Zins und Tilgung), die seit Beginn des Darlehens im Jahr 2012 getätigt wurden. Das ist die sogenannte Nutzungsentschädigung.

Im Einzelnen Sie die Kalkulation dann so aus: Der Kreditnehmer zahlt bis zum Ende der ursprünglichen Zinsbindung, also bis in das Jahr 2022, 2,5 Prozentpunkte weniger Zins (1,5 statt 4 Prozent). Bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro macht das einen Unterschied von 5000 Euro pro Jahr. Bei einer noch ausstehenden Zinsbindungsfrist von fünf Jahren sind das insgesamt 25.000 Euro. Zusätzlich schuldet ihm die Bank eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 4000 Euro. Der gesamte Vorteil aus dem Widerruf der Baufinanzierung liegt also bei 29.000 Euro.

Angenommen, der Kunde verzichtet darauf, den Widerrufsjoker gerichtlich durchzusetzen und einigt sich mit der Bank außergerichtlich: Dann wird er in der Regel keine komplette Rückabwicklung des Darlehens erzielen. Stattdessen zeigen die Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf, dass es realistisch ist, sich mit der bisherigen Bank auf eine Zinsanpassung zu einigen. Im vorliegenden Beispiel könnte es also sein, dass die Bank vorschlägt, den Zinssatz des laufenden Darlehens auf zwei Prozent zu reduzieren. Zusätzlich wird keine Nutzungsentschädigung gezahlt.

Die Rechnung Sie dann so aus: der Zinssatz des Darlehens wird von vier auf zwei Prozent halbiert, bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro sind das 4.000 Euro Ersparnis pro Jahr. Bei fünf Jahren Zinsbindung ergibt das also eine Gesamtersparnis von 20.000 Euro. Immer noch recht ordentlich, finden Sie nicht?

Diese Zahlen sind keine Hirngespinste, sondern entsprechen den realen Erfahrungen der Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf. Diese Möglichkeiten greifen trotz einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016. Lassen Sie sich also nicht von Berichten verunsichern, in denen es heißt, dass der Widerrufsjoker tot sei. Diese gesetzliche Einschränkung gilt lediglich für Baufinanzierungen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Danach abgeschlossene Darlehen sind weiter uneingeschränkt widerrufbar, wenn der Darlehensvertrag fehlerhaft ist.

Aber gerade weil es um solch ansehnliche Zahlen geht, ist der Widerrufsjoker kein Selbstläufer. Denn die Banken tun einiges, um sich zu wehren. Immerhin bedeutet jeder Euro, den der Kunde spart einen Euro Verlust für die Bank. Und es gibt beim Widerruf einer Baufinanzierung einige Fallstricke, die das Unterfangen scheitern lassen können.

Verbraucher sollten also rechtzeitig auf professionelle Hilfe zurückgreifen, wenn Sie den Widerruf einer Baufinanzierung in Betracht ziehen. Das beginnt damit, dass sie nicht versuchen sollten, den Darlehensvertrag selbst auf mögliche Fehler zu überprüfen, sondern dies einem Experten überlassen. Werden dabei Fehler festgestellt, sollten Sie die Umsetzung des Widerrufs einem fachkundigen Anwalt überlassen. Und schließlich sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, eine Anschlussfinanzierung vorzubereiten, um nicht blank dazustehen, wenn der Widerrufsjoker greift und es zu der Rückabwicklung des Darlehens kommt. All diese Hilfestellungen bietet Ihnen die Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info aus einer Hand. Wir arbeiten sowohl mit erfahrenen und fachkundigen Anwälten zusammen, die ihren Darlehensvertrag kostenlos und unverbindlich prüfen und sie bei der Umsetzung des Widerrufs begleiten. Zudem können Ihnen unsere Finanzierungsexperten sagen, welche Banken Ihnen die kostengünstigste Anschlussfinanzierung bieten. Nicht zuletzt prüfen wir auch, ob ihr Widerrufsfall für eine Prozessfinanzierung infrage kommt, bei der Sie keinerlei Kostenrisiko haben - selbst dann, wenn der Fall vor Gericht landen sollte.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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