Widerrufsjoker - so gehen Sie vor, wenn Sie einen Kredit widerrufen wollen
Nur noch wenige Wochen bleiben Kreditnehmern Zeit, um aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrungmit dem Widerrufsjoker aus ihrer Baufinanzierung auszusteigen. Denn am 21. Juni 2016 für die meisten Immobilienkredite Schluss mit dem Widerruf. Was Sie jetzt beachten sollten.
Der Gesetzgeber hat entschieden: Hypotheken, die bis zum Juni 2010 abgeschlossen wurden, können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung des Darlehens fehlerhaft ist. Danach ist Schluss und vielen Bauherren geht damit die Chance auf eine Ersparnis von etlichen Tausend Euro verloren. Eigentlich ein Unding, meint die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), die mit Hilfe von spezialisierten Anwälten bereits vielen Hundert Verbrauchern zu einem erfolgreichen Ausstieg aus einer teuren Baufinanzierung verholfen hat - oder zu einer Anpassung der Zinsen auf das aktuelle Niveau. Offenbar ist die Politik bei der kurzfristigen Abschaffung des Widerrufsjokers vor der Bankenlobby eingeknickt.
Umso wichtiger ist es, dass Sie die verbleibende Zeit nutzen, um zu prüfen, ob der Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt. Und Vorsicht: Viele Banken taktieren und spielen derzeit auf Zeit. Vertrödeln Sie nicht zuviel Zeit mit dem Versuch nach einer "friedlichen" Lösung mit ihrer Bank. Unsere Erfahrung zeigt ganz klar: Ohne Anwalt geht hier gar nichts. Wer zu lieb und zu nett ist und versucht, einen Rechtsstreit um jeden Preis zu vermeiden, der erreicht nichts. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Ist Ihr Kreditvertrag nach November 2002 abgeschlossen worden? Dann lassen Sie ihn auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen. Die IG Widerruf bietet diese Prüfung unter www.widerruf.info kostenlos an. Wir haben unsere Kapazitäten zuletzt noch einmal aufgestockt, um Ihnen innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung geben zu können. Und die Chancen stehen gut: Rund 75 Prozent aller Baufinanzierung sind fehlerhaft und kommen daher für einen Widerruf in Frage. Im Rahmen dieser Prüfung schauen wir uns nicht nur an, ob die Widerrufsbelehrung falsch ist - sondern sagen Ihnen auch ganz klar, wie Sie den Widerruf am besten umsetzen und das Kostenrisiko gering halten.
Schritt 2: Ist Ihr Immobilie kein Neubau und auch nicht vermietet? Dann dürfte eine Rechtsschutzversicherung greifen und die Kosten übernehmen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, dann können Sie sogar möglicherweise noch eine abschließen. Mehr dazu unter www.widerruf.info/rechtsschutzversicherung. Wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht in Frage kommt (z.B. wegen Neubau), dann schauen wir uns an, ob möglicherweise eine Streit- oder Prozessfinanzierung in Frage kommt. Dort fällt erst dann ein Erfolgshonorar an, wenn der Widerruf erfolgreich war. Ein Kostenrisiko ist damit ausgeschlossen. Wer will, kann natürlich auch den Anwalt ganz klassisch auf eigene Kosten mandatieren.
Schritt 3: Ein Schlüssel zum erfolgreichen Widerruf ist es, zu wissen, wie Ihr Kreditinstitut "tickt". So gibt es Banken und Versicherungen, die durchaus kompromissbereit sind, wenn der Kunde mit anwaltlicher Unterstützung den Widerruf erklärt. Dazu gehören beispielsweise die ING Diba, viele Volksbanken und Raiffeisenbanken, Sparda, PSD und zahlreiche Versicherungen wie R&V, Victoria, Ergo und Debeka. Dagegen gibt es Banken, bei denen man in der Regel nur vor Gericht etwas erreicht, z.B. Deutsche Bank, DSL, DKB und Commerzbank. Ein Prozess ist teuer, daher prüfen wir in diesen Fällen vorrangig eine Prozessfinanzierung, falls keine Rechtsschutzversicherung greift.
Wichtig ist, dass Sie keine Zeit verlieren. Noch ist es nicht zu spät, um loszulegen. Aber lassen Sie sich nicht von ihrer Bank vertrösten. Wir sehen derzeit, dass etliche Kreditinstitute versuchen, auf Zeit zu spielen und Sie mit unverbindlichen Vertröstungen vom Widerruf abzuhalten. Die Zeit, mit Wattebäuschen zu werfen, ist definitiv vorbei. Wenn Sie in den nächsten Tagen nichts tun, dann hat die Bank gewonnen!
Sie müssen bis spätestens 21. Juni ihr Darlehen widerrufen haben. Dabei reicht es nicht, unverbindlich anzufragen, ob die Bank nicht vielleicht freiwillig die Zinsen senken möchte. Für solche Spielchen ist jetzt keine Zeit mehr. Wir sagen Ihnen nach der Prüfung ihres Darlehens, wie Sie konkret vorgehen müssen.
Werden Sie also aktiv und lassen Sie ihren Kreditvertrag kostenlos bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) prüfen. Dann wissen Sie, wie Ihre Chancen auf den Widerrufsjoker stehen.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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