Widerrufsjoker: So beenden sie ihren Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Der Widerrufsjoker biegt auf die Zielgerade. Nur noch wenige Wochen wird der Widerruf einer Baufinanzierung aufgrund falscher Widerrufsbelehrung möglich sein.
Doch am 21. Juni ist Schluss. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) hilft Ihnen dabei, festzustellen, ob der Widerruf auch für Sie in Frage kommt.
Mit dem erfolgreichen Widerruf eines Darlehens können Sie sich entweder die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ersparen oder aber diese zurückfordern, falls Sie sie in der Vergangenheit bezahlt haben. Der Schlüssel dazu liegt in der Widerrufsbelehrung ihres Kreditvertrags. Ist diese falsch, dann ist der Vertrag anfechtbar und kann auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden.
Besonders interessant ist das für Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen wollen. Beispielsweise weil die Immobilie in einer Großstadt liegt, in der sich die Preise in den vergangenen Jahren deutlich nach oben entwickelt haben. Wer weiß schon, ob dieser Trend angesichts Mietpreisbremse, steigender Grunderwerbsteuer und weiterer Bremsklötze seitens der Politik anhält. Ein Verkauf kann also manchem durchaus lukrativ erscheinen.
Das Problem dabei: Läuft die Zinsbindung des Kreditsvertrags noch einige Jahre, dann wird die Bank das Darlehen nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beenden. Diese Zahlungen sind quasi ein Schadenersatz dafür, dass die Bank den frühzeitig zurückgezahlten Kredit nur zu niedrigeren Zinsen wieder neu vergeben kann. Dadurch, dass die Zinsen in den vergangenen Jahren so stark gesunken sind, schießen die Vorfälligkeitsentschädigungen derzeit in astronomische Höhen und lassen manchen vor dem Verkauf einer Immobilie zurückschrecken.
Zwei Beispiele: Sie haben im Oktober 2008 einen Kredit mit einer Zinsbindung von zehn Jahren und einem Zinssatz von 5 Prozent abgeschlossen. Der Kredit hat noch eine Restschuld von 200.000 Euro. Wenn Sie diesen Kredit nun ablösen wollen, wird die Bank Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von gut 34.000 Euro in Rechnung stellen - rund 17 Prozent der noch offenen Darlehenssumme.
Haben Sie den gleichen Kredit erst 2011 abgeschlossen, dann läuft die Zinsbindung bis 2021. Hier liegt die Vorfälligkeitsentschädigung sogar bei fast 58.000 Euro und beträgt damit fast 30 Prozent der noch offenen Kreditsumme. Wie hoch die Zahlung in Ihrem Fall ausfallen würde, können Sie mit dem Vorfälligkeitsrechner von FMH nachrechnen.
Kein Wunder, dass bei solchen Summen mancher den Verkauf einer Immobilie verschiebt. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit: den Widerrufsjoker. Enthält ihr Vertrag eine falsche Widerrufsklausel, dann kann er jederzeit widerrufen werden. Theoretisch können Sie dann eine vollständige Rückabwicklung fordern. Das würde bedeuten, dass Sie nicht nur Ihren Vertrag sofort beenden könnten, sondern auch, dass Ihre Bank Ihnen quasi einen Schadenersatz dafür bezahlen muss, dass Sie jahrelang zu hohe Zinsen bezahlt haben - quasi das Gegenstück zu einer Vorfälligkeitsentschädigung, nur dass diesmal die Bank bezahlen muss.
Aber gemach! Eine echte Rückabwicklung ist in der Praxis nur schwer zu erreichen und lässt sich - wenn überhaupt - nur durch einen langwierigen Gerichtsprozess zu erzielen. Was aber durchaus realistisch - auch ganz ohne Prozess - ist, dass die Bank Sie ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen entlässt. Damit steht dann dem Verkauf der Immobilie nichts mehr im Wege.
Allerdings sollten Sie nicht unter Zeitdruck stehen. Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit verkaufen müssen oder sogar schon einen Käufer gefunden haben, der mit den Hufen scharrt, dann wird es schwierig mit einem erfolgreichen Widerruf. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass es zumeist mehrere Wochen, manchmal auch einige Monate dauern kann, bis man einen vernünftigen Vergleich mit der Bank findet.
Die richtige Reihenfolge - gerade in Regionen, in den sich recht leicht ein Käufer für das Haus oder die Wohnung finden lässt - lautet also: Den Vertrag auf falsche Widerrufsklausel prüfen lassen und dann einen Anwalt einschalten, der beim Widerruf behilflich ist. Erst wenn eine Einigung mit der Bank gefunden ist oder sich zumindest klar abzeichnet, sollten Sie sich auf die Suche nach einem Käufer für die Immobilie machen.
Alternativ können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen und diese dann mit Hinweis auf die falsche Widerrufsbelehrung von der Bank zurückfordern. Dies gilt dann, wenn der Verkauf der Immobilie Priorität hat.
Die IG Widerruf (www.widerruf.info) hilft Ihnen dabei, die richtige Vorgehensweise zu finden. Die Prüfung Ihres Kreditvertrags ist bei uns kostenlos. Unsere Partneranwälte haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Erfahrungen mit dem Widerruf von Krediten gesammelt und können Ihnen in vielen Fällen schon sagen, ob und wie kompromissbereit Ihr Kreditgeber agiert.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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