Widerrufsjoker: Ombudsmann ist bei ING Diba Krediten keine Hilfe
Vielen Verbraucher erhoffen sich vom sogenannten Ombudsmann eine Unterstützung, wenn es um Widerruf einer Baufinanzierung mit dem sogenannten Widerrufsjoker geht. Doch die Praxis zeigt: Wenn es ernst wird, hilft nur ein Anwalt.
Nach den brisanten Berichten der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) über fehlerhafte Kreditverträge bei der ING Diba haben uns zahlreiche Anfragen von Kunden der Diba erreicht. Einige von ihnen berichten, dass sie die ING Diba bereits selbst angeschrieben haben und auf die Fehler in ihrem Darlehensvertrag aufmerksam gemacht haben. Ziel dieser Verbraucher ist es, eine gütliche Einigung mit der ING Diba zu erreichen, ohne einen Anwalt oder gar ein Gericht einschalten zu müssen.
Damit kommen sie aber nicht weit. Denn die Antwort der ING Diba lautet fast immer gleich: Sie weist sämtliche Fehler von sich, verweist jedoch auf den sogenannten Ombudsmann, an den sich der Kunde wenden kann. Der Ombudsmann ist eine Art Schlichter, den die Banken bezahlen, um Streitigkeiten mit ihren Kunden zu lösen. Doch was ist ein solches Ombudsmannverfahren in Zusammenhang mit dem Widerrufsjoker wert? Bei der Interessengemeinschaft Widerruf haben wir mittlerweile einige Erfahrungen mit Ombudsmännern gesammelt.
Um es vorweg zu sagen: In so gut wie keinem Fall hat das Ombudsmannverfahren beim Widerruf einer Baufinanzierung zu einer befriedigenden Lösung für den Kunden geführt. Insbesondere die Fehler aus den jüngeren Krediten der ING Diba (Zeitraum 2010-2015) werden nach unserer Information vom Ombudsmann bestritten. Das ist für uns nicht nachvollziehbar, weil in so gut wie allen Darlehensverträgen der ING Diba aus diesem Zeitraum die Angabe der Vertragslaufzeit fehlt bzw. nur in einem Beiblatt aufgeführt wird. Das ist ein gravierender Fehler, denn damit ist eine entscheidende Pflichtangabe für den Beginn der Widerrufsfrist nicht erfüllt. Die Kredite können daher auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden.
Wenn sich ein Verbraucher schriftlich an den Ombudsmann wendet, der für die ING Diba zuständig ist, so läuft das in der Regel so ab: Zunächst einmal passiert 3-4 Monate lang gar nichts. Das ist die Wartezeit, mit der Kunden rechnen müssen. Dann erhalten Sie ein sehr allgemein gehaltenes Schreiben, in dem die Ansprüche des Kunden in aller Regel abgelehnt werden.
Doch der Clou ist folgender: Selbst wenn der Ombudsmann dem Kunden recht geben sollte (was insbesondere bei einigen älteren Kreditverträgen der ING Diba aus dem Zeitraum 2007 und 2008 passiert ist), so ist die Bank zumeist nicht verpflichtet, diesen Schiedsspruch auch tatsächlich umzusetzen. Denn verbindlich ist der Spruch des Ombudsmanns bei den privaten Banken nur bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro. Bei den meisten Fällen rund um den Widerrufsjoker geht es aber um eine höhere Summe. In diesen Fällen kann die Bank den Spruch des Ombudsmanns schlicht ignorieren.
Es mag durchaus Fälle geben, in denen ein Ombudsmann beim Streit zwischen einer Bank und ihren Kunden helfen kann. Das gilt besonders dann, wenn es um kleinere Beträge geht, beispielsweise um Kontoführungsgebühren. Beim Widerrufsjoker haben wir jedoch die Erfahrung gemacht, dass der Ombudsmann nur Zeit kostet und nichts bringt. Allein die Antwort des Ombudsmanns auf eine erste Anfrage dauert wie gesagt rund 3-4 Monate. In dieser Zeit zahlen Sie die teuren Zinsen ihrer laufenden Baufinanzierung weiter. Kommt es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Vergleich mit der Bank, so gilt dieser in der Regel nicht rückwirkend.
Das Ombudsmannverfahren kostet also nicht nur Zeit, sondern effektiv auch Geld. Denn die höheren Zinsen aus der Zeit in der die Anfrage an den Ombudsmann lief, bekommen Sie im Normalfall nicht zurück. Stattdessen haben unsere Kooperationsanwälte schon diverse Vergleiche mit der ING Diba erzielt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kunde seine Entschlossenheit zeigt, indem er einen Anwalt einschaltet und unter Umständen auch klagt.
Deswegen ist nach unserer Erfahrung beim Widerruf einer Baufinanzierung eine Anfrage an den Ombudsmann nicht hilfreich. Stattdessen sollten Verbraucher bereits im ersten Schritt einen Anwalt einschalten, um nicht unnötig Zeit zu verlieren. Der erste Schritt sollte stets die anwaltliche Prüfung des Kreditvertrags sein, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie nicht nur, ob der Widerrufsjoker in ihrem Fall greift, sondern auch, welche konkreten Schritte als nächstes getan werden müssen und welche Kosten damit verbunden sind.
So prüfen wir auch, ob eine Rechtsschutzversicherung greift oder ob wir Ihnen ein Angebot für die Umsetzung des Widerrufs machen können, bei dem nur im Erfolgsfall Kosten anfallen. Immobilienbesitzer, die den Widerruf einer Baufinanzierung mithilfe des sogenannten Widerrufsjokers durchsetzen wollen, sollten sich daher nicht auf die Verzögerungstaktik der Banken einlassen, die im Regelfall mit einem Ombudsmannverfahren verbunden ist. Für die wirksame Umsetzung des Widerrufs führt stattdessen kein Weg an einem kompetenten Anwalt vorbei.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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