Widerrufsjoker ohne Kostenrisiko: So funktioniert eine Prozessfinanzierung
Wer mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers aus einer Baufinanzierung aussteigen möchte, braucht in der Regel anwaltliche Hilfe und möglicherweise auch eine gerichtliche Klage.
Dies verursacht nicht unerhebliche Kosten. Viele Verbraucher fürchten, dadurch Geld zu verlieren. Dieses Kostenrisiko wird ausgeschlossen, wenn eine Prozessfinanzierung für den Widerrufsjoker greift. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.
Bei einer Prozessfinanzierung fallen Kosten erst dann an, wenn der Widerruf erfolgreich umgesetzt werden kann. Das bedeutet, dass die Kosten für den Anwalt und - falls nötig - auch für das gerichtliche Vorgehen zunächst vom Prozessfinanzierer übernommen werden. Erst nachdem das Darlehen aufgelöst wurde oder der Zinssatz gesenkt wurde, zahlt der Verbraucher ein Erfolgshonorar an den Prozessfinanzierer.
Dieses beträgt in der Regel zwischen 30 und 40 Prozent des wirtschaftlichen Vorteils. Wobei mit "wirtschaftlichem Vorteil" das gemeint ist, was durch den Widerruf des Darlehens gespart wird. Das kann ein Zinsvorteil durch gesenkte Zinsen sein oder eine eingesparte Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Nutzungsentschädigung, die die Bank dem Kreditnehmer zahlen muss - das kommt ganz auf den jeweiligen Fall an.
Für eine Prozessfinanzierung kommen aber nicht alle Baufinanzierungen in Frage. Denn natürlich wählt der Prozessfinanzierer jene Fälle aus, die ihm aussichtsreich erscheinen. Das bedeutet nicht nur, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein muss, sondern auch, dass die Rechtssprechung am jeweiligen Standort verbraucherfreundlich sein sollte. Nach den Erfahrungen der IG Widerruf (www.widerruf.info) haben Kreditnehmer, die bei folgenden Kreditinstituten finanziert haben, gute Chancen auf eine Prozessfinanzierung:
- Sparkassen-Kredite aus den Jahren 2003 bis 2010
- Volksbanken und Sparda Bank aus den Jahren 2003 bis 2010 - auch andere Kreditinstitute aus dem genossenschaftlichen Sektor (z.B. Münchener Hypo, WL, R&V)
- DSL Bank aus den Jahren 2004 bis 2010
- ING Diba Darlehen aus den Jahren 2003 bis 2010
- DKB-Kredite aus 2007 bis 2010
- BHW aus 2007 bis 2009
Für jene Darlehen, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden, gilt eine wichtige Voraussetzung: Der Kunde muss den Widerruf gegenüber seiner Bank wirksam vor dem 22. Juni 2016 ausgesprochen haben. Ist dies nicht geschehen, dann erübrigt sich ein weiteres Vorgehen - ob mit oder ohne Prozessfinanzierung.
Kreditnehmer, die diese Voraussetzungen erfüllen, können kostenlos und unverbindlich auf der Webseite der IG Widerruf unter www.widerruf.info prüfen lassen, ob ihr Darlehen von einem Prozessfinanzierer akzeptiert wird. Ist dies der Fall, dann erhalten Sie ein entsprechendes Angebot, bei dem sie ohne Kreditrisiko den Widerruf des Darlehens umsetzen können.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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