Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Neuer Rückenwind vom BGH für Sparkassen-Kunden?

27.06.16 09:19 Uhr

Widerrufsjoker: Neuer Rückenwind vom BGH für Sparkassen-Kunden? | finanzen.net

Haben Sie - wie von vielen Experten geraten - eine Baufinanzierung im Rahmen des sogenannten Widerrufsjoker widerrufen? Dann sollten Sie die anstehende Rechtsprechung zum Thema aufmerksam verfolgen.

Der 12. Juli dürfte hier interessant werden. Erneut steht ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, bei dem es um den Widerruf einer Baufinanzierung geht. Anders als bisher gibt es durchaus Chancen, dass es diesmal zu einem Urteil kommt.

In der Klage, über die am 12. Juli verhandelt wird, geht es um eine Widerrufsbelehrung, wie sie von vielen Sparkassen in Deutschland für Immobilienkredite verwendet wurde, zumeist im Zeitraum 2005 bis 2009. Diese Widerrufsinformation zeichnet sich durch ihre Fußnoten aus, über die wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) bereits häufiger berichtet haben. In diesem Fall ist in der Fußnote zu lesen: "Bitte Frist im Einzelfall prüfen."

Zu dieser Widerrufsbelehrung gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile. Einige Gerichte sind der Meinung, dass diese Verträge nicht fehlerhaft sind. Sie argumentieren, dass sich die Sparkassen trotz Fußnoten darauf berufen können, den gesetzlichen Mustertext für eine Widerrufsbelehrung verwendet zu haben. Diese sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion schützt die Kreditinstitute, selbst dann, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung unklar und für den Verbraucher verwirrend formuliert ist.

Andere Gerichte dagegen argumentieren, dass diese Fußnoten eine Abweichung vom Mustertext darstellen. Ist dies der Fall und enthält die Widerrufsbelehrung zusätzlich unklare Formulierungen (z.B. den Begriff "frühestens"), dann ist der Kreditnehmer unzureichend über sein Widerrufsrecht informiert worden und kann daher das Darlehen auch heute noch widerrufen und eine Rückabwicklung des Darlehens verlangen. Der Widerrufsjoker sticht also.

Angesichts dieser uneinheitlichen Rechtsprechung wäre es wünschenswert, wenn der BGH hier nun ein höchstrichterliches Urteil sprechen würde. Doch wird es dazu kommen? In der Vergangenheit haben wir gesehen, dass die Banken alles dafür getan haben, um BGH-Urteile zum Widerrufsjoker zu vermeiden. Entweder wurden Kläger mit hohen Geldsummen dazu gebracht, ihre Klagen zurückzuziehen. Oder die Kreditinstitute haben ihrerseits Revisionen zurückgenommen.

Doch diesmal könnte es anders kommen. Denn die Verhandlung vor dem BGH ist für den 12. Juli anberaumt - und damit nach Ende der Widerrufsfrist für Darlehen, die bis Juni 2010 abgeschlossen wurden. Da die fragliche Widerrufsbelehrung nicht nach 2010 verwendet wurde, würde ein verbraucherfreundliches Urteil keine neuen Widerrufe mehr nach sich ziehen. Denn für diese Darlehen ist die Möglichkeit zum Widerruf bereits nicht mehr gegeben.

Insofern ist es denkbar, dass die Banken diesmal ein Urteil nicht mehr blockieren - in der Hoffnung, dass es zu ihren Gunsten ausfällt und damit der Deckel damit drauf ist beim Widerruf vergleichbarer Darlehensverträge. Doch es kann auch ganz anders kommen. Denn der BGH hat in der Vergangenheit häufig verbraucherfreundlich geurteilt. So gesehen ist es durchaus möglich, dass der Kläger recht bekommt - und das wäre ein echter Nackenschlag für die Sparkassen und ein großer Sieg für die Verbraucher.

Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) hatte ja kurz vor Ende der Frist am 21. Juni allen Kreditnehmern geraten, ihre Darlehen vorsorglich zu widerrufen. Wenn Sie diesem Ratschlag gefolgt sind, dann könnte das BGH-Urteil zum großen Gewinn werden. Fällt es nämlich verbraucherfreundlich aus, dann steigen die Chancen für ähnlich gelagerte Fälle deutlich.

Was also können Sie tun? Schicken Sie Ihr Darlehen an die Experten der IG Widerruf unter www.widerruf.info. Dort erfahren Sie kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten im Rahmen des Widerrufsjokers für Sie bestehen. Doch Vorsicht: Um für einen Ausstieg oder eine Rückabwicklung in Frage zu kommen, muss der Kredit entweder nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sein oder vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sein und bereits vor dem 22. Juni 2016 wirksam beim Kreditinstitut wirksam widerrufen worden sein.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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