Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Hier erfahren Sie, für wen sich der Widerruf eines Darlehens noch lohnt

19.09.16 10:23 Uhr

Widerrufsjoker: Hier erfahren Sie, für wen sich der Widerruf eines Darlehens noch lohnt | finanzen.net

Mit der Neuregelung des Gesetzes für Immobilienkredite am 21. Juni 2016 sollte der Widerrufsjoker eigentlich sterben.

Doch bisher ist er weiter putzmunter. Denn die jüngsten Gerichtsurteile zeigen, dass der Widerruf von Baufinanzierungen noch lange nicht tot ist. Für drei Gruppen ist der Widerrufsjoker noch attraktiv. Hier erfahren Sie, welche Gruppen das sind.

Nie war der Widerrufsjoker so wertvoll wie heute. Wer aus einer laufenden Baufinanzierung per Widerruf aussteigen kann, spart in der Regel eine fünfstellige Summe. Durch die massiv gesunkenen Zinsen ist die vorzeitige Beendigung eines noch laufenden Darlehens Gold wert. Deswegen hatten die Banken auch so massiv darauf gedrängt, das Widerrufsrecht für Verbraucher auch bei falscher Widerrufsbelehrung zu beschneiden. Zum Teil ist ihnen das auch gelungen. Allerdings gibt es noch drei Gruppen, für die der Ausstieg aus einer Baufinanzierung mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) möglich ist.

1. Alle Darlehen nach dem 10. Juni 2010

Für Kredite, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist der Widerruf nach wie vor uneingeschränkt möglich. Sie sind von dem neuen Gesetz grundsätzlich nicht erfasst. Neueste Urteile des OLG Nürnberg und OLG Karlsruhe bestätigen, dass zahlreiche Kreditverträge aus diesem Zeitraum fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben und daher widerrufen werden können. Und das ist äußerst lukrativ: Denn die meisten Darlehen aus den Jahren 2010 bis 2012 haben Zinssätze um die vier Prozent - während heute eher eine Verzinsung von rund einem Prozent üblich ist. Ein Ausstieg kann also den Zinssatz vierteln. Lassen Sie Ihr Darlehen durch die IG Widerruf (www.widerruf.info) kostenlos und unverbindlich prüfen.

2. Darlehen vor Juni 2010, die bereits widerrufen wurden

Verbraucher, die ihre Baufinanzierung vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben und rechtzeitig vor dem 22. Juni 2016 den Widerruf ausgesprochen haben, erhalten in diesen Wochen Antwort von ihrer Bank. In den meisten Fällen ist die Antwort ablehnend. Der Tenor der Kreditinstitute lautet oft: "Wir haben alles richtig gemacht, der Widerruf ist nicht berechtigt."

Doch das ist in den meisten Fällen nicht wahr. Viele Darlehen sind trotzdem angreifbar. Lassen Sie sich hier nicht einschüchtern! Die Interessengemeinschaft Widerruf sagt Ihnen unter www.widerruf.info welche nächsten Schritte nun am sinnvollsten sind. In der Regel ist das die Beauftragung eines Anwalts. Teilweise kommt die Rechtsschutzversicherung für die Kosten auf. In etlichen Fällen gibt es die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Auf jeden Fall sollten Verbraucher eine Absage der Bank nicht auf sich sitzen lassen, sondern weitere Schritte kostenlos bei der IG Widerruf prüfen lassen.

Das gilt auch, wenn Ihnen die Bank ein Vergleichsangebot macht. In den meisten Fällen bieten diese Angebote weit weiter, als Sie mit Hilfe eines Anwalts erreichen können. Für zahlreiche Widerrufsbelehrungen gibt es mittlerweile eindeutige Gerichtsurteile, die den Widerruf für rechtmäßig erklären. Lassen Sie sich daher auf keinen Fall von der Absage der Bank oder von einem mittelmäßigen Angebot überzeugen - fragen Sie eine unabhängige Stelle wie die IG Widerruf.

3. Darlehen vor Juni 2010 bei ING Diba und DSL Bank, die noch nicht widerrufen wurden

Nach unserer Überzeugung gibt es etliche Darlehen, die heute noch widerrufbar sind, obwohl sie vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei um bestimmte Darlehen, die im sogenannten Fernabsatz geschlossen wurden. Dabei schließt der Kunde den Kredit nicht in den Räumen der Bank ab, sondern über einen unabhängigen Vermittler. Die Neuregelung des Gesetzes sieht vor, dass der Kreditnehmer in solchen Fällen nach Unterschrift des Vertrags noch einmal einen vollständigen Kreditvertrag von der Bank zugeschickt bekommen hat. In etlichen Fällen ist das jedoch nicht passiert - beispielsweise bei den Darlehen von ING Diba und DSL. Hier wurde nach Unterschrift durch den Kunden kein gegengezeichnetes Vertragsdokumentverschickt.

Damit greift unseres Erachtens auch die Beschränkung des Widerrufsrechts durch das neue Gesetz nicht. Die Folge: Darlehen bei der ING Diba und der DSL Bank sind auch heute noch widerrufbar - auch wenn Sie vor Juni 2010 abgeschlossen wurden. Da es zu dieser Thematik noch keine gerichtlichen Urteile gibt, empfiehlt sich ein Vorgehen nur für Verbraucher, die auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können.

Fazit:

Unter dem Strich ist der Widerrufsjoker noch lange nicht tot. Zahlreiche Immobilienbesitzer können auch heute noch ihren Kreditvertrag widerrufen und dadurch viele Tausend Euro sparen. Mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf können Sie unter www.widerruf.info kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob der Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt. Dabei erfahren Sie auch, welche konkreten Schritte sich in ihrem individuellen Fall anbieten.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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