Widerrufsjoker: Erfahrungen bei Sparkasse, ING Diba, Sparda und Co.
Nahezu alle Kreditinstitute haben in der Vergangenheit bei Baufinanzierungen fehlerhafte Kreditverträge verwendet. Dies führt dazu, dass die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt und der Kreditnehmer auch Jahre nach Abschluss des Darlehens noch den Widerruf erklären kann. Doch welche Kredite sind betroffen?
Und wie reagieren die Banken auf einen solchen Widerruf? Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), die Verbraucher bei der Umsetzung des Widerrufsjokers unterstützt, stellt ihre Erfahrungen vor.
Nachdem der Gesetzgeber im Frühjahr 2016 das Widerrufsrecht für Wohnimmobilienkredite neu geregelt hat, sind grundsätzlich zwei Arten von Baufinanzierungen zu unterscheiden. Zum einen Kredite, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind - und jene, die nach diesem Datum unterzeichnet worden sind.
Kredite vor dem 10. Juni 2010
Hier ist ein Widerruf nur noch in Ausnahmefällen möglich - selbst dann, wenn der Kreditvertrag fehlerhaft ist. Diese Ausnahmen gelten für einige Darlehen, die bei ING Diba und DSL Bank abgeschlossen worden sind. Zudem kommt ein Widerruf noch dann infrage, wenn ein älterer Kredit im Zuge des Fernabsatzes verlängert (prolongiert) wurde. Ansonsten hat die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 bei diesen Darlehen einen Riegel für den Widerruf vorgeschoben. Auch zu den hier genannten Ausnahmen gibt es leider bislang noch keine Rechtsprechung.
Von daher werden Verbraucher, die beispielsweise bei der ING Diba, bei einer Sparkasse oder Volksbank oder bei einer Sparda Bank nun erstmals den Widerruf ihrer Baufinanzierung aus der Zeit vor 2010 erklären, sehr wahrscheinlich auf taube Ohren stoßen. Das ist nicht weiter ungewöhnlich, denn in den meisten Fällen zeigen sich die Banken beim Thema Widerrufsjoker erst dann zugänglich, wenn der Kunde durch einen kompetenten Anwalt vertreten wird, der bereit ist, mit einer gerichtlichen Klage zu drohen und diese gegebenenfalls auch umzusetzen.
Allerdings sollte bei Verbrauchern, die ein vor dem 10. Juni 2010 geschlossenes Darlehen noch widerrufen wollen, eine Rechtsschutzversicherung greifen, die die Kosten übernimmt. Denn es ist davon auszugehen, dass der Widerruf gerichtlich durchgesetzt werden muss, wobei unklar ist, wie die Gerichte entscheiden. Falls Sie also keine Rechtsschutzversicherung haben, die in diesem Fall greift, sollten Sie abwarten, wie sich die Rechtsprechung rund um den Widerrufsjoker entwickelt.
Kredite nach dem 10. Juni 2010
Baufinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, sind uneingeschränkt widerrufbar, wenn der Darlehensvertrag fehlerhaft ist. Hier greift die in 2016 vorgenommene Gesetzesänderung nicht! Es gibt eine größere Zahl von potentiellen Fehlern, die sich in jüngeren Kreditverträgen verstecken können. Nur die wenigsten davon sind jedoch bislang höchstrichterlich entschieden. Davon hängt es auch ab, ob die Banken außergerichtlich kompromissbereit sind oder nicht.
Der größte Unterschied zwischen Darlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, und Krediten, die nach diesem Datum unterzeichnet wurden, besteht in folgendem Punkt: Bei den älteren Darlehen handelte es sich zumeist um Fehler in der Widerrufsbelehrung. Um festzustellen, ob der Widerrufsjoker greift, genügte also eine Prüfung dieser Widerrufsbelehrung. Bei jüngeren Darlehen sind die Fehler über den gesamten Kreditvertrag verteilt, teilweise auch auf die AGBs sowie Beiblätter wie das sogenannte "Europäische Standardisierte Merkblatt". Die Prüfung muss also stets mindestens den gesamten Kreditvertrag beinhalten. Wird nur die Widerrufsbelehrung allein betrachtet, ist es nahezu unmöglich zu sagen, ob der Widerrufsjoker greift oder nicht. Daher sollten Verbraucher auch nicht versuchen, alleine festzustellen, ob ein Darlehen fehlerhaft ist. Stattdessen sollte die Prüfung auf jeden Fall durch erfahrene Anwälte vorgenommen werden, beispielsweise kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info.
Beste Aussichten auf den Widerrufsjoker haben Sie beispielsweise, wenn sie zwischen Mitte 2010 und Anfang 2011 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, die eine fehlerhafte Pflichtangabe in Bezug auf die "Aufsichtsbehörde" aufweist. Hier hat der Bundesgerichtshof in seinem aktuellen Urteil (XI ZR 434/15) entschieden, dass ein Sparkassen-Darlehen rückabgewickelt werden muss. Voraussetzung ist, dass die Aufsichtsbehörde als sogenannte Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung genannt wird, dann aber nicht im Kreditvertrag auftaucht.
Dieser Fehler findet sich vor allem bei Sparkassen-Baufinanzierungen zwischen Mitte 2010 und Anfang 2011. Trotz dieses BGH-Urteils zeigt unsere Erfahrung, dass viele Sparkassen den Widerruf des Kunden nicht anerkennen. Damit wird auch in diesem Fall anwaltliche Hilfe nötig sein, wenn Sie den Widerrufsjoker durchsetzen wollen und das Darlehen rückabwickeln möchten. Die Interessengemeinschaft Widerruf vermittelt in diesem Fall die nötige Hilfe für eine kompetente anwaltliche Begleitung. Auf Wunsch kann auch eine Prozessfinanzierung zur Verfügung gestellt werden, bei der sämtliche Kosten für Anwalt und (falls nötig) auch gerichtliche Klage abgedeckt sind. Der Kunde zahlt in diesem Fall lediglich ein prozentuales Erfolgshonorar, wenn die Rückabwicklung des Darlehens erfolgreich war.
Ebenfalls sehr gut sind die Chancen bei Baufinanzierungen der ING Diba, die zwischen Mitte 2010 und Ende 2015 abgeschlossen worden sind. Hier fehlt in den Darlehensverträgen der ING Diba eine sogenannte Pflichtangabe, nämlich die Darlehenslaufzeit. Das macht diese Kredite angreifbar.
Zahlreiche andere Baufinanzierungen aus der Zeit nach 2010 weisen ebenfalls Fehler auf und kommen daher für einen Widerruf infrage. Dies gilt für fast alle Banken, z.B. Sparda, Sparkasse, Volksbank, Münchener Hypothekenbank. So fehlen beispielsweise in etlichen Darlehensverträgen - ähnlich wie bei der ING Diba - die nötigen Pflichtangaben. Ist dies der Fall, dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Widerrufsjoker kann gezogen werden. Auch hier gilt: Vertrag anwaltlich prüfen lassen.
Wichtig für Verbraucher ist folgendes: Warten Sie nicht zu lange damit, ihre Baufinanzierung prüfen zu lassen und ggf. den Widerruf ihrer Baufinanzierung zu erklären. Denn in der Regel haben Sie erst ab dem Zeitpunkt des Widerrufs die Chance, von niedrigeren Zinsen zu profitieren. Unsere Erfahrungen bei der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass rückwirkend eine Absenkung der Zinsen kaum zu erreichen ist. Je länger Sie also warten, desto geringer ist Vorteil, den Sie aus dem Widerrufsjoker ziehen können.
Eine Prüfung des Kreditvertrags bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info ist kostenlos und unverbindlich - und er zeigt Ihnen innerhalb weniger Tage, ob der Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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