Widerrufsjoker - ausgefallenes BGH-Urteil schafft gute Chancen für Kunden der Sparda Bank
Wieder hat die Bankenbranche ein wegweisendes BGH-Urteil zum sogenannten Widerrufsjoker, dem Widerruf von Baufinanzierungen, verhindert.
In einem Widerrufsfall, der am vergangenen Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden sollte, hat die betroffene Bank, die Sparda Baden-Württemberg, klein beigegeben, um ein Grundsatzurteil zu verhindern. Auf der anderen Seite sorgt genau dieser Schritt dafür, dass Kunden der Sparda Banken nun hervorragende Chancen auf einen Widerruf. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) erklärt, warum.
Die Sparda Baden-Württemberg hat ihre Revision vor dem BGH zurückgezogen. Das sollte ein höchstrichterliches Urteil und die damit verbundene Medienberichterstattung vermeiden. Doch diese Strategie ist diesmal mächtig in die Hose gegangen. Denn zahlreiche Zeitungen und sogar die "heute"-Nachrichtensendung des ZDF berichteten darüber, dass die Schwaben eingeknickt sind. Zudem wiesen diese Medien auch darauf hin, dass die Frist zur Nutzung des Widerrufsjokers bereits in weniger als vier Wochen, genau am 21. Juni 2016, endet. Wer bis dahin, seine Baufinanzierung nicht widerrufen hat, der verliert diese Möglichkeit unwiderruflich.
Erster Schritt sollte dabei stets die Prüfung des Darlehensvertrags durch einen spezialisierten Anwalt sein. Bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) können Sie Ihren Kredit kostenlos prüfen lassen. Dies dauert derzeit rund 10 Tage, so dass Sie rechtzeitig vor dem 21. Juni handlungsfähig sind und den Kreditvertrag widerrufen können, falls Fehler festgestellt werden.
Das ausgefallene BGH-Urteil schafft aber besonders für Kunden der Sparda Baden-Württemberg hervorragende Chancen auf eine Rückabwicklung des Darlehens. Dadurch, dass die Bank die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen hat, ist das vorangegangene Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig geworden. In diesem Verfahren hatten die Stuttgarter Richter die Bank zur Rückabwicklung eines in 2009 geschlossenen Kredits aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung verurteilt. Für den Kläger bedeutet das zwei Dinge: Zum einen wird er sofort aus dem Darlehen entlassen. Zum anderen bekommt er für die bereits vergangene Laufzeit des Darlehens eine Nutzungsentschädigung von der Bank, die seine Restschuld reduziert. Für den Darlehensnehmer somit ein Hauptgewinn!
Nach Informationen der IG Widerruf macht die Sparda Baden Württemberg nun den Kunden, die diese Widerrufsbelehrung in ihrem Vertrag haben und sich anwaltlich vertreten lassen, vernünftige Vergleichsangebote. In der Regel handelt es sich dabei um einen sofortigen Ausstieg aus dem Darlehen. Alternativ kann man den Kredit auch auf deutlich niedrigere Zinsen umstellen lassen und fortführen.
Die fragliche Widerrufsbelehrung wurde von der Sparda Baden-Württemberg vor allem in den Jahren 2008 bis 2010 verwendet. Immobilienkäufer, die bei der Sparda BW finanziert haben, sollten Ihren Kreditvertrag bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) kostenlos darauf prüfen lassen, ob der Widerruf für Sie in Frage kommt. Ist dies der Fall, dann bieten wir an, die anwaltliche Begleitung (notfalls auch gerichtlich) auf Basis eines reinen Erfolgshonorars zu übernehmen.
Auch Kunden anderer Kreditinstitute (z.B. ING Diba, PSD, andere Sparda-Banken, DSL, Sparkassen und Volksbanken) sollten die letzten verbleibenden Wochen bis zum 21. Juni nutzen, um ihren Kreditvertrag bei der IG Widerruf auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen. In vielen Fällen greift die Rechtsschutzversicherung, die sich teilweise sogar noch abschließen lässt.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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