Widerruf einer Lebensversicherung: Hier haben Sie gute Chancen auf eine Rückabwicklung
Mit dem Widerspruch gegen eine bestehende Lebensversicherung können Sie deutlich mehr Geld für ihre Police bekommen als bei einer regulären Kündigung.
Voraussetzung dafür ist eine fehlerhafte Widerspruchsinformation im Versicherungsvertrag. Nach den Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), die eine kostenlose Prüfung solcher Versicherungsverträge anbietet, sind mehr als die Hälfte aller abgeschlossenen Policen aus dem Zeitraum 1991-2007 von Fehlern in den Widerspruchsinformationen betroffen. Gut für die Versicherten: Denn diese Fehler öffnen die Tür zu einer sogenannten Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags.
Kommt es zu einer solchen Rückabwicklung, dann erhält der Versicherte sämtliche Beiträge, die er seit Abschluss des Vertrags eingezahlt hat, verzinst wieder zurück. In der Summe ergeben sich somit zumeist deutlich höhere Erträge als bei der regulären Kündigung der Police. Denn der von der Versicherung gebotene Rückkaufswert liegt nicht selten niedriger als die Summe aller Beiträge, die der Versicherte bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt hat. Die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung führt also in vielen Fällen zu einer negativen Rendite, sprich einem Verlust.
Dies kann mit einem erfolgreichen Widerruf des Versicherungsvertrags und der folgenden Rückabwicklung verhindert werden. Daher ist es interessant zu wissen, bei welchen Versicherungsgesellschaften die Fehler in den Versicherungsscheinen besonders häufig zu finden sind. Nach unseren Erfahrungen sind nämlich die Fehlerquoten durchaus unterschiedlich verteilt. Gute Chancen auf einen fehlerhaften Vertrag haben Sie beispielsweise, wenn Sie bei folgenden Gesellschaften versichert sind: Aachen Münchener, Standard Life Assurance, Basler LV, HDI Gerling, Skandia LV und AXA LV. Wohlgemerkt: Es gibt keine Garantie, dass alle Verträge bei diesen Gesellschaften fehlerhaft sind, aber die Fehlerquoten sind eben recht hoch.
Im Umkehrschluss lohnt es sich aber durchaus, auch Versicherungsverträge prüfen zu lassen, die bei anderen Gesellschaften abgeschlossen wurden. Auch wenn die Fehlerquote dort unterdurchschnittlich sein sollte, so bestehen immer noch Aussichten, eine Rückabwicklung durchsetzen zu können. Die Prüfung durch einen erfahrenen Sachverständigen ist bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info kostenlos. Wird dabei festgestellt, dass der Versicherungsvertrag angreifbar ist, dann sollten Sie einen Anwalt mandatieren. Die Kosten dafür werden in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Mit einem kleinen Trick können Sie sogar davon profitieren, wenn Sie noch gar keine Rechtsschutzversicherung haben.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.