VW-Abgasaffäre - so prüfen Aktionäre ihr Recht auf Schadensersatz mit einer Klage
Es gibt nur wenige Fälle, in denen Kapitalanleger in Deutschland vor Gericht einen Schadensersatz für Kursverluste zugesprochen bekommen haben.
Im Fall Volkswagen könnte sich das ändern. Zu deutlich sprechen die Fakten dafür, dass die Unternehmensführung gegen geltendes Recht verstoßen hat. Erstmals in Deutschland gibt es deswegen für Anleger auch eine Prozessfinanzierung. So prüfen Aktionäre ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich.
Im September 2015 erlebte der deutsche Aktienmarkt einen der spektakulärsten Kursstürze eines Blue Chips in seiner Geschichte. Was zunächst recht unspektakulär als Meldung in den Abendnachrichten begann, wuchs sich innerhalb weniger Tage zu einem wahren Crash in den Aktien der Volkswagen AG (und auch der Porsche AG) aus.
Durch die sogenannte Abgasaffäre (auch Dieselgate genannt) haben die Aktionäre von VW viel Geld verloren. Der Kurs der VW-Aktien ist nach Bekanntwerden der Manipulationen innerhalb weniger Tage um fast 50 Prozent gefallen. Im Vergleich zu den Höchstständen der Aktie aus Anfang 2015 lag das Minus sogar bei rund zwei Dritteln. Viele Experten sind der Meinung, dass den Aktionären aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften Schadensersatz zusteht.
Die Interessengemeinschaft Widerruf hilft betroffenen Aktionären unter www.widerruf.info/vw, sich auf kostengünstige und effiziente Art und Weise einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Ein solches Verfahren wird derzeit vor dem Landgericht Braunschweig vorbereitet. Alternativ kann natürlich jeder Anleger seine Rechte individuell vor Gericht verfolgen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt.
Ein Anspruch auf Schadensersatz kann auch dann bestehen, wenn Ihre persönliche VW-Aktienposition gar nicht im Minus ist, beispielsweise weil Sie vor längerer Zeit die Papiere zu einem günstigen Kurs erworben haben. Auch dann sind Ihnen durch den Kurssturz Gewinne verloren gegangen, die Sie einklagen können.
Erstmals in Deutschland gibt es für Anleger auch die Möglichkeit, ihr Recht auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Mit Hilfe einer Prozessfinanzierung wird erst dann ein prozentuales Honorar (Erfolgshonorar) fällig, wenn Volkswagen Schadensersatz zahlt. Gelingt es nicht, Schadensersatz zu erhalten, dann hat der Anleger keinerlei Kosten. Die IG Widerruf bietet Ihnen eine kostenlose Prüfung durch erfahrene Anwälte, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Für diese Prüfung schicken Sie bitte Ihre Unterlagen über das Prüfungsformular der IG Widerruf unter www.widerruf.info/vw.
Um zu erfahren, ob der Anspruch auf Schadensersatz für Sie überhaupt in Frage kommt, sollten Sie auch die acht wichtigsten Fragen und Antworten zum VW-Abgasskandal aus Sicht von Aktionären lesen. Dort erfahren Sie, worauf die Ansprüche auf Schadensersatz begründet sind und mit welchem Zeithorizont Sie bei dem Verfahren rechnen müssen.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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