Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

VW-Abgasaffäre: So klagen Privatanleger auf Schadensersatz bei Volkswagen

12.01.17 10:58 Uhr

VW-Abgasaffäre: So klagen Privatanleger auf Schadensersatz bei Volkswagen | finanzen.net

Volkswagen hat sich mit den US-Behörden auf die Zahlung von Bußgeldern wegen der Abgasmanipulationen geeinigt.

Immer deutlicher wird dabei: Die VW-Unternehmensführung wusste lange Zeit vor der offiziellen Bekanntgabe von dem Skandal. Sie hat damit gegen das deutsche Wertpapiergesetz verstoßen. Das erhöht auch die Chancen für deutsche Anleger deutlich, die Schadensersatz aufgrund der Kursverluste der VW-Aktie fordern. Das entsprechende Musterverfahren wird demnächst in Braunschweig beginnen. Aktionäre können mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf ihr Recht auf Schadensersatz sichern - sollten sich dabei aber beeilen. So gehen Sie am besten vor.

Für Privatanleger, die in Volkswagen-Aktien investiert haben, gibt es nun mehrere Möglichkeiten, sich an dem kommenden Musterverfahren zu beteiligen. Dabei muss man abwägen, ob man den günstigsten oder den aussichtsreichsten Weg gehen will.

Die besten Chancen

Die besten Aussichten haben Anleger, die VW-Aktien nach dem 1. Juni 2014 gekauft haben und diese am 18. September 2015 im Depot hatten. Denn in diesem Zeitraum wusste das VW-Management nachweislich von den Abgasmanipulationen, ohne diesen Sachverhalt jedoch den Finanzmärkten mitzuteilen. Wer seine Chancen weiter steigern will, verzichtet darauf, seinen individuellen Kursschaden geltend zu machen und setzt auf den sogenannten Kursdifferenzschaden. Das ist der Kursverlust, den die VW-Aktien im unmittelbaren Umfeld der Veröffentlichung der Untersuchungen der US-Behörden hinnehmen mussten. Dieser Kursdifferenzschaden beträgt rund 60 Euro je Aktie. Vorteil dieser Vorgehensweise: Der Anleger muss nicht nachweisen, dass er die Aktien nicht gekauft hätte, wenn er von den Manipulationen gewusst hätte. An dieser Beweispflicht sind in der Vergangenheit viele Anlegerklagen auf Schadensersatz gefunden.

Mögliche Vorgehensweisen

Im Mai 2017 greift die Verjährungsfrist, weil dann drei Jahre seit dem Zeitpunkt vergangen sind, zu dem der VW-Vorstand nachweislich über die Manipulationen Bescheid wusste. Anleger sollten spätestens bis dahin aktiv werden. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: eine individuelle Klage (die dann in der Musterklage aufgeht), eine Anmeldung zum Musterverfahren oder eine Klage im Rahmen einer Prozessfinanzierung. Die ersten beiden Möglichkeiten verursachen ein Kostenrisiko: Geht der Prozess verloren, dann macht der Anleger hier einen Verlust. Die eigene Klage ist günstiger als der Anmeldung. Dafür bekommt man bei der Klage das Geld vom Beklagten, also von VW, zurück, wenn der Fall gewonnen wird.

Kein Kostenrisiko

Wer das Kostenrisiko vermeiden will, der wählt die dritte Variante, nämlich die Prozessfinanzierung. Diese bietet die Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw erstmals bei einer Anlegerklage in Deutschland an. Hier werden die Kosten für Anwalt und Klage von einem Prozessfinanzierer übernommen. Im Gegenzug zahlt der Anleger ein Erfolgshonorar von 33 Prozent des Schadensersatzes, den er bei erfolgreicher Klage erhält. Geht die Klage verloren, hat der Anleger zwar nichts gewonnen - aber er hat auch keinerlei Kosten. Voraussetzung für die Prozessfinanzierung ist, dass der Anleger mindestens 100 VW-Aktien nach 1. Juni 2014 gekauft hat und diese am 18. September 2015 im Depot gehalten hat.

Die schlechteste Alternative

Nichtstun ist für Anleger die schlechteste Alternative. Wer beispielsweise aus moralischen Gründen davor zurückschreckt, "sein" Unternehmen zu verklagen, der schneidet sich ins eigene Fleisch. Denn klar ist, dass die großen Anleger (Investmentfonds, Pensionskassen) allesamt klagen - dazu sind die Chancen zu gut. Wer also hier zögert und gleichzeitig die VW-Aktie behält, der finanziert den Großanlegern (wahrscheinlich) den Schadensersatz und verzichtet gleichzeitig auf sein gutes Recht.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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