Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Schlussspurt beim Widerrufsjoker - so wahren Sie die Frist!

10.06.16 09:55 Uhr

Schlussspurt beim Widerrufsjoker - so wahren Sie die Frist! | finanzen.net

Der Widerrufsjoker biegt auf die Zielgerade ein. Nur noch wenige Tage ist der Widerruf einer Baufinanzierung möglich, wenn diese vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde.

Dann nämlich muss der Widerruf des Darlehensvertrags laut neuem Gesetz bis zum 21. Juni 2016 um 24.00 Uhr beim Kreditinstitut eingegangen sein - sonst ist er unwirksam und die Chance auf einen Ausstieg aus dem Darlehen ist dahin!

Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) hat mit Hilfe erfahrener Rechtsanwälte in den vergangenen zwei Jahren mehr als 7.000 Darlehensverträge auf Fehler in der Widerrufsbelehrung geprüft. Rund drei Viertel der Baufinanzierungen weisen tatsächlich Fehler auf und sind daher mit Hilfe des Widerrufsjokers angreifbar. Entsprechend konnten wir vielen Hundert Verbrauchern zum erfolgreichen Widerruf - und zu einer Ersparnis von mehreren tausend Euro - verhelfen.

Bisher haben wir dabei gesagt: Erst Kreditvertrag prüfen lassen und dann den Widerruf erklären. Doch mit Blick auf das nahende Ende der Widerrufsfrist am 21. Juni müssen wir nun dazu raten, den Ablauf umzukehren. Konkret heißt das: Um die Frist nicht zu verpassen, sollten Verbraucher, die eine Baufinanzierung zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen haben, diese nun auch ohne vorherige Prüfung vorsorglich widerrufen. Sie können für den Widerruf das Musterschreiben der IG Widerruf verwenden, dass Sie unter www.widerruf.info finden. Wichtig ist, dass Sie das Widerrufsschreiben per Einschreiben losschicken. Denn Sie müssen beweisen, dass das Schreiben wirklich beim Kreditinstitut angekommen ist. Letzter Termin, zu dem ihr Widerruf die Bank erreichen muss, ist der 21. Juni 2016. Aber handeln Sie hier bitte nicht auf den letzten Drücker. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Schreiben bis Samstag, den 18. Juni abschicken. Im schlimmsten Fall können Sie aber auch noch bis 21. Juni per Mail und Fax widerrufen. Allerdings müssen Sie dann nachweisen, dass der Widerruf das Kreditinstitut auch fristgerecht erreicht hat. Nehmen Sie lieber ein "Einschreiben Einwurf" als ein "Einschreiben mit Rückschein". Denn mit der Zustellung durch den Postboten haben Sie bereits die Frist gewahrt.

Parallel schicken Sie uns bitte über das Prüfungsformular der IG Widerruf den Kreditvertrag zur anwaltlichen Prüfung ein. Sie bekommen dann kostenlos und unverbindlich die Information darüber, ob Ihr Kredit mit dem Widerrufsjoker angreifbar ist. Danach können Sie in aller Ruhe weitere Schritte planen und unternehmen. Die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Anwalt, die Mandatierung des Anwalts für ein außergerichtliches Vorgehen gegen die Bank oder sogar eine Klage - das alles hat nach fristgerechtem Widerruf drei Jahre Zeit.

Aber wir wollen nicht verschweigen, dass diese Vorgehensweise (erst widerrufen, dann prüfen) ein paar (zumindest theoretische) Risiken birgt. Demnach ist es möglich, dass die Bank den Widerruf akzeptiert und das Darlehen abrechnet. Dann müssen Sie den Kredit innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Das reicht zwar in der Regel, um eine Anschlussfinanzierung zu finden, wenn Sie eine gute Bonität haben. Vorsichtige Naturen können jedoch vorab schon mal eine Umschuldung prüfen lassen. Auch dabei ist die IG Widerruf unter www.widerruf.info/umschuldung behilflich.

Allerdings ist die direkte Annahme des Widerrufs äußerst unwahrscheinlich. Unserer bisherigen Erfahrung nach liegt die Chance im Promillebereich. Denn die Annahme des Widerrufs ist die mit Abstand teuerste Variante für das Kreditinstitut (und damit die lukrativste für den Verbraucher). Denn wenn die Bank den Widerruf akzeptiert, dann muss sie das Darlehen rückabwickeln. Folge: Der Kreditnehmer kann sich nicht nur sofort (zu deutlich niedrigeren Zinsen) eine andere Bank suchen - sondern er hat auch noch Anspruch auf eine Entschädigung für die bereits abgelaufene Kreditlaufzeit.

Das zweite Risiko ist ebenfalls äußerst gering, soll aber nicht unerwähnt bleiben: So haben wir in den letzten Wochen gesehen, dass die Landesbank Baden-Württemberg einige Kunden mit einer Feststellungsklage überrascht, sobald diese den Kredit widerrufen. Dabei handelt es sich um eine Aktion, die Verbraucher verunsichern soll. Allerdings haben wir dieses Vorgehen nur dann beobachtet, wenn der Kunde mit Hilfe eines Anwalts den Widerruf erklärt hat. Wer also selbst widerruft, ist nach bisherigem Wissensstand nicht gefährdet.

Diese beiden Punkte sind aber wie gesagt eher theoretischer Natur und sollten Sie nicht abhalten, ihr gutes Recht wahrzunehmen. Nutzen Sie also die letzte Möglichkeit für den Widerrufsjoker! Aufgrund der deutlich gesunkenen Zinsen für eine Baufinanzierung liegt die durchschnittliche Ersparnis eines erfolgreichen Widerrufs im fünfstelligen Bereich. In vielen Fällen ist ein schneller außergerichtlicher Vergleich mit dem Kreditinstitut möglich, so dass es gar nicht zu einer Klage kommen muss. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und ggf. auch Gericht. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie mit Hilfe der IG Widerruf prüfen lassen, ob eine Prozessfinanzierung in Frage kommt.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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