Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Rückabwicklung einer Lebensversicherung: Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

05.10.15 16:49 Uhr

Rückabwicklung einer Lebensversicherung: Wann greift die Rechtsschutzversicherung? | finanzen.net

Mit der Rückabwicklung einer Renten- oder Lebensversicherung lässt sich in vielen Fällen ein deutlich höherer Ertrag erzielen, als wenn man die Versicherung einfach nur kündigt.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Widerspruchsinformation im Versicherungsvertrag fehlerhaft ist. Nach Schätzungen der Interessengemeinschaft Widerruf sind mehr als die Hälfte aller Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, von solchen Fehlern betroffen. Die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch sind also gut.

Ob eine Lebensversicherung für einen Widerspruch in Frage kommt, sollte man durch einen Anwalt prüfen lassen. Die IG Widerruf bietet diese Prüfung sogar kostenlos an. Allerdings sind die Versicherungen normalerweise nicht dazu bereit, der Rückabwicklung einer Lebensversicherung einfach so zuzustimmen. In der Regel muss man also klagen. Das ist die schlechte Nachricht, denn eine Klage ist mit Kosten verbunden.

Die gute Nachricht allerdings ist, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten dafür übernehmen, wenn das Thema "Vertragsrecht" abgesichert ist. Dazu reicht normalerweise eine Privat-RSV. Die Kosten dafür sind überschaubar und starten bei etwa 10 Euro monatlich. Zudem ist es sogar möglich, eine Rechtsschutzversicherung "nachträglich" abzuschließen. Das bedeutet, dass die RSV nicht bereits beim Abschluss der Lebensversicherung bestanden haben muss. Denn der Schadensfall, zu dem der Rechtsschutz bestehen muss, ist nicht der Abschluss der Lebensversicherung - sondern die Weigerung der Versicherung, den Widerspruch des Kunden zu akzeptieren.

Daher ist folgende Vorgehensweise möglich und sinnvoll:

1. Prüfung des Versicherungsvertrags auf eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung durch einen Anwalt, z.B. mit Hilfe der IG Widerruf

2. Abschluss einer Privat-Rechtsschutzversicherung, falls eine Fehlerhaftigkeit festgestellt wird

3. Widerruf der Lebensversicherung durch den Versicherten mit dem Musterschreiben der IG Widerruf. Dieser Widerruf wird von der Versicherung im Normalfall zurückgewiesen.

4. Nach erfolgter Ablehnung des Widerspruchs durch die Lebensversicherung können Sie einen Anwalt mandatieren. Dieser wird Kostendeckung bei der Rechtsschutzversicherung einfordern, so dass Sie keine Kosten (mit Ausnahme einer möglichen Selbstbeteiligung) fürchten müssen

Bei der Wahl der Rechtsschutzversicherung sollten Sie auf folgendes achten: Die meisten Tarife sehen beim Vertragsrecht eine Wartezeit von drei Monaten vor. Das bedeutet, dass zwischen dem Abschluss der RSV und dem ersten Schadensfall drei Monate vergehen müssen. Gute Erfahrungen haben wir mit den Rechtsschutzversicherungen der D.A.S., HUK und HUK24, Roland und Allianz gemacht.

Wollen Sie diese Wartezeit vermeiden, dann sollten Sie sich nach einem Anbieter umschauen, der im Vertragsrecht keine Wartezeit fordert. Hier wird die Auswahl dünn. Wir empfehlen entweder die DEURAG oder die ÖRAG / Bavaria Direkt. Beide verzichten auf eine Wartezeit und sind zuverlässig, was Deckungszusagen angeht.

Zusätzlich zu den monatlichen Kosten für die Rechtsschutzversicherung müssen Sie in der Regel noch eine moderate Selbstbeteiligung für die juristischen Kosten einkalkulieren. Diese liegt in der Regel bei 150 oder 300 Euro. Dem stehen allerdings gute Chancen auf eine deutliche Nachbesserung des von der Versicherung gebotenen Rückkaufswerts gegenüber. In unserem Beispiel vergleichen wir die normale Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung mit einem Widerspruch. In der Regel können Sie mit einem Widerspruch einen Aufschlag von 50 bis 100 Prozent zum Rückkaufswert erzielen. In einzelnen Fällen liegt das Plus sogar noch deutlich höher.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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