Kredit und Darlehen: So viel sparen Sie mit dem Widerrufsjoker
Mit dem Widerruf von Kreditverträgen (dem sogenannten Widerrufsjoker) können Immobilienkäufer aus einem teuren Kredit oder Darlehen aussteigen, das sie in den Jahren 2002 bis 2011 abgeschlossen haben und die aktuell niedrigen Zinsen für eine Umschuldung nutzen.
Doch sie sollten sich beeilen: Denn für die meisten Darlehen kann der Widerrufsjoker nur noch bis zum 21. Juni 2016 gezogen werden.
Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) dient als Anlaufstelle zur Information rund um den Kredit-Widerruf und zur Prüfung der Verträge durch unabhängige Rechtsanwälte. Knapp zwei Jahre nach Gründung der IG Widerruf lässt sich ein Fazit darüber ziehen, wie die Banken reagieren.
Mittlerweile haben die Rechtsanwälte die Widerrufsbelehrungen von mehr als 7.000 Krediten geprüft, von denen rund 75 Prozent fehlerhaft sind. Betroffen sind so gut wie alle Banken, wobei sich einige besser schlagen als andere. Vergleichsweise wenige Fehler weisen beispielsweise die Kreditverträge der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und ihrer Schwesterbank L-Bank auf. Auch die Verträge der Deutschen Bank sind unterdurchschnittlich fehlerhaft. Am anderen Ende der Skala steht dagegen die ING Diba, einer der Marktführer im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung. Fast alle Verträge der Diba sind fehlerhaft. Allerdings gilt hier: Falsch ist nicht gleich falsch. Denn gerade die Verträge der Diba weisen stark unterschiedliche Fehlerqualitäten auf. Die Spanne reicht von krassen Fehlern, mit denen Sie vor jedem Gericht sehr aussichtsreiche Chancen hätten, bis hin zu kleineren Abweichungen, die durchaus diskutabel sind. Eine individuelle Prüfung ist daher nötig.
Die Diba gehört aber zu jenen Banken, die sich ihren Kunden gegenüber bei noch laufenden Finanzierungen kompromissbereit zeigen. Dies gilt insbesondere für Kredite, die in den Jahren 2007 bis 2010 abgeschlossen wurden. In der Regel erhalten die Darlehensnehmer ein durchaus attraktives Angebot, den Vertrag entweder zu niedrigeren Konditionen fortzusetzen oder aber gleich zu verlängern.
Weitere Kreditinstitute, die wir als kompromissbereit kennengelernt haben, sind die Sparda-Banken, die SKG, die BB Bank, die PSD-Banken, die Berliner Bank, die Münchener Hypothekenbank sowie zahlreiche Volksbanken und Sparkassen. Kunden, die ihren Baukredit bei einer Versicherung abgeschlossen haben, haben gute Chancen, wenn sie bei der Allianz, Debeka, Ergo der französischen Axa oder der R&V Versicherung finanziert haben. Diese Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch wenn Sie bei anderen Kreditinstituten sind, lohnt sich die Prüfung des Kreditvertrags.
Die Mehrheit der Mandanten einigt sich mit ihrer Bank auf neue Konditionen, wechselt also die Bank nicht. Anbei ein paar Beispiele, die Rechtsanwälte mit diversen Kreditinstituten aushandeln konnten:
• Ein Kredit mit Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 4,8 Prozent wurde umgeschuldet in neue 5 Jahre Laufzeit mit einem Zins von 1,4 Prozent.
• Ein Kredit mit Laufzeit bis 2018 und einem Zinssatz von 5,4 Prozent wurde umgeschuldet in neue 10 Jahre Laufzeit mit einem Zins von 2,1 Prozent.
• Ein Kredit mit Laufzeit bis 2022 und einem Zinssatz von 4,9 Prozent wurde umgeschuldet in neue 10 Jahre Laufzeit mit einem Zinssatz von 1,9 Prozent.
• Ein Kredit mit Laufzeit bis 2019 und einem Zinssatz von knapp 5,5 Prozent stellt die Bank ohne Verlängerung der Laufzeit auf 2,3 Prozent um.
• Ein Kredit mit Laufzeit bis 2019 und einem Zinssatz von gut fünf Prozent wurde vorzeitig ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet.
Wichtig ist: Diese Kompromissbereitschaft zeigen die Kreditinstitute erst, wenn ein gut begründeter Widerruf eines Fachanwalts vorliegt und dieser eine gewisse Hartnäckigkeit an den Tag legt. Wird die Bank dagegen direkt vom Kunden angeschrieben, so erhält dieser nahezu immer ein Ablehnungsschreiben. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall von einem Anwalt vertreten, der über Erfahrungen mit dem Thema Widerruf verfügt, beispielsweise mit Hilfe der IG Widerruf.
Ein Ausstieg aus einem Kredit oder eine Anpassung auf deutlich günstigere Zinsen ist also mit vielen Banken im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu machen. Anders sieht es aus, wenn es darum geht, Forderungen aus bereits zurückliegenden Kreditjahren zu kompensieren, beispielsweise im Zuge einer vollständigen Rückabwicklung des Kredits. Dies ist außergerichtlich nur schwer möglich. Wer dies erreichen möchte, muss häufig klagen.
Auch bei der Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung zeigen sich viele Banken nur bedingt kompromissbereit. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die vollständige oder gar verzinste Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung außergerichtlich kaum zu erreichen ist. Dennoch sind Vergleiche möglich, die rund 50-70 Prozent der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen beinhalten.
Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Widerruf ist die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Fachanwalt. Die IG Widerruf (www.widerruf.info) leitet Ihren Kreditvertrag an einen unabhängigen Rechtsanwalt weiter, vom dem Sie eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen. Danach sehen Sie klarer. Je mehr Erfahrungen ein Anwalt mit den diversen Banken bereits sammeln konnte, desto besser kann er einschätzen, wie Ihre individuellen Chancen stehen. Aber denken Sie dran: Stichtag ist der 21. Juni - diese Frist sollten Sie zudem nicht ausreizen, da wir erwarten, dass in den letzten Wochen viele Anwälte aufgrund der zahlreichen Anfragen überlastet sein werden. Verlieren Sie also keine Zeit!
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.