Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: So ziehen Sie den Widerrufsjoker ohne Kostenrisiko
Der Widerruf einer Baufinanzierung kann viel Geld sparen. Doch zumeist entstehen dabei auch Kosten für Anwalt und möglicherweise auch Gericht.
Wer diese Kosten scheut, sollte sich über eine Prozessfinanzierung informieren.
Wenn der Kreditvertrag Ihrer Baufinanzierung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat, dann ist mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers ein Ausstieg aus diesem Darlehen möglich. Allerdings kommen Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht weit - das zeigen jedenfalls die Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf.
Viele Nutzer der IG Widerruf (www.widerruf.info) äußern mir gegenüber allerdings die Befürchtung, dass sie dabei auf Kosten sitzen bleiben, weil der Widerruf letztlich erfolglos geblieben ist. Diese Befürchtung haben wir uns zu Herzen genommen und daher nach einer Möglichkeit gesucht, den Anwalt nur dann zu bezahlen, wenn der Widerrufsjoker auch Erfolg hat und der Kunde tatsächlich etwas gespart hat.
Wir unterscheiden dabei zwischen einer Streitfinanzierung, die eine außergerichtliche Verhandlung mit dem Kreditinstitut abdeckt sowie einer Prozessfinanzierung, die auch die Kosten für eine Klage und ein Gerichtsverfahren übernimmt. Beide kommen dann in Frage, wenn der Rechtsstreit nicht von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird.
In beiden Fällen werden sämtliche Kosten von einem spezialisierten Unternehmen, dem Finanzierer, übernommen. Sie haben also keinerlei Kostenrisiko mehr. Im Gegenzug müssen Sie aber im Erfolgsfall einen Teil des wirtschaftlichen Vorteils aus dem Widerruf des Darlehens abgeben.
Übernimmt der Finanzierer die Kosten für die anwaltliche Leistung im außergerichtlichen Bereich, so spricht man von einer Streitfinanzierung. Das Erfolgshonorar liegt in diesem Fall bei 30 - 35 Prozent des wirtschaftlichen Vorteils aus dem Widerruf. Der "wirtschaftliche Vorteil" ist das, was Sie mit einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens sparen bzw. von Ihrer Bank erstattet bekommen. In der Regel handelt es sich dabei um die Zinsersparnis bzw. die Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei laufenden Darlehen oder um die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Ein Beispiel: Sie haben eine Kreditsumme von 100.000 Euro und eine verbleibende Restlaufzeit von vier Jahren. Durch den Widerruf des Kredits gelingt es, den Zinssatz für die Restlaufzeit von fünf auf zwei Prozent zu senken. Sie sparen also jährlich 3.000 Euro Zinsen, insgesamt also 12.000 Euro. In diesem Fall zahlen Sie 30 Prozent davon, also 3.600 Euro (inkl. Mwst.), an den Streitfinanzierer.
Erstreckt sich Finanzierung auch auf eine Klage und den damit verbundenen Prozess, so spricht man von einer Prozessfinanzierung. Das Erfolgshonorar liegt in diesem Fall bei 40 Prozent des wirtschaftlichen Vorteils.
Sowohl bei der Streitfinanzierung als auch bei der Prozessfinanzierung gilt: Nicht alle Fälle werden akzeptiert. Der Finanzierer wählt anhand seiner Kriterien geeignete Fälle aus und begleitet sie dann, wenn er gute Chancen sieht, einen Widerruf erfolgreich durchsetzen zu können. In der Regel werden zwischen 30 und 50 Prozent der angebotenen Fälle vom Prozessfinanzierer angenommen.
Wichtig ist: Gelingt kein Erfolg, dann haben Sie als Kreditnehmer auch keine Kosten zu fürchten. Die Zusammenarbeit mit einem Streit- oder Prozessfinanzierer eignet sich daher insbesondere dann, wenn Sie selbst die Kosten für einen Rechtsstreit scheuen, aber dennoch vom Vorteil eines erfolgreichen Kredit-Widerrufs profitieren wollen.
Aufgrund unserer zahlreichen Erfahrungen mit diversen Kreditinstituten kann Ihnen die IG Widerruf in vielen Fällen sagen, ob Ihr Kredit eher für eine Streitfinanzierung (außergerichtliches Vorgehen) oder für eine Prozessfinanzierung in Frage kommt. Dies hängt davon ab, ob wir das Kreditinstitut als kompromissbereit kennengelernt haben oder nicht.
Unabhängig davon, bei welcher Bank Sie finanziert haben, ist die kostenlose Prüfung des Darlehensvertrags durch die Anwälte der IG Widerruf der sinnvollste Einstieg in den Widerruf. Dann wissen Sie, ob der Kredit angreifbar ist und noch widerrufen werden kann. Doch warten Sie nicht zu lange! Der Gesetzgeber hat den Widerrufsjoker eingeschränkt: Nur noch bis zum 21. Juni dieses Jahres können Darlehen widerrufen werden, die bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Hier heißt es also: keine Zeit verlieren.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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