BGH Urteil: So bekommen Gewerbetreibende ihre Kredit - Bearbeitungsgebühr zurück
Spektakuläres Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Unternehmer und Gewerbetreibende haben Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren, die sie beim Abschluss eines Darlehens bezahlt haben. Doch Sie sollten sich beeilen. So gehen Sie vor.
Mit dem aktuellen Urteil bleibt der BGH seiner Linie treu. Bereits in 2014 hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass Banken einmalige Bearbeitungsgebühren bei Darlehen erstatten müssen. Allerdings galt dieses Urteil damals nur für Kredite von Privatpersonen. Unklar war, wie Darlehen von Unternehmen oder Gewerbetreibenden zu behandeln sind.
Diese Frage hat der Bundesgerichtshof nun in zwei Verfahren (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) eindeutig beantwortet: Geschäftsleuten stehen die gleichen Rechte wie privaten Verbrauchern zu. Auch sie dürfen also die Kreditgebühren bei ihrer Bank zurückfordern. Betroffen sind dabei nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern beispielsweise auch Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Anwälte oder Handwerker, die den Aufbau einer Kanzlei oder einer Praxis finanziert haben. Auch Privatleute, die eine Solaranlage finanziert haben, und durch die Umsatzsteuerpflicht in die Gewerblichkeit gerutscht sind.
Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) hat bereits im Jahr 2014 zahlreichen Verbrauchern dabei geholfen, ihre Bearbeitungsgebühren zurückzubekommen. Dabei haben wir die Erfahrung gesammelt, dass viele Kreditinstitute trotz vorliegendem BGH-Urteil die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren verweigert haben. Erst nach anwaltlichem Druck, teilweise auch nach Mahnverfahren oder gerichtlichen Klagen, wurden in so gut wie allen von uns betreuten Fällen die Gebühren erstattet.
Mit einem ähnlichen Vorgehen rechnen wir nun bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmern. Vermutlich werden sich viele Institute auch diesmal weigern, die Kreditgebühren im Rahmen einer von den Kunden gesetzten Frist zurückzuzahlen. Dies eröffnet die Gefahr, dass Forderungen zum Jahresende 2017 verjähren. Es ist daher wahrscheinlich, dass viele Unternehmen und Gewerbetreibende anwaltliche Unterstützung benötigen werden, um ihr Recht auf Rückzahlung der Darlehensgebühr durchzusetzen.
Die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihnen eine Rückerstattung von gezahlten Kreditgebühren zusteht. Ist dies der Fall, so sagen wir Ihnen, wie Sie diese am besten zurückfordern können. Bitte beachten Sie: Neben der Rückzahlung steht Ihnen auch eine Verzinsung der gezahlten Gebühren zu. Wenn Sie sich vorschnell auf eine Rückzahlung in Höhe der seinerzeit gezahlten Gebühren einlassen, dann entgehen Ihnen möglicherweise einige Tausend Euro.
Vorsicht bei der Verjährung: Zurückgefordert werden können Gebühren, die 2014 und später gezahlt worden sind. Aber alle Gebühren, die 2014 gezahlt worden sind, verjähren zum Jahresende 2017. Nur Gebühren, die nach 2014 gezahlt wurden, können auch im nächsten Jahr noch zurückgefordert werden.
Gut möglich also, dass viele Banken auch diesmal wieder auf Zeit spielen werden, wie wir das bereits in 2014 gesehen haben. Das würde bedeuten: Anfragen der Kunden werden vertröstet oder schlicht ignoriert - und damit zum Jahresende in die Verjährung getrieben. Deswegen sollten Sie sich bei der Rückforderung der Gebühren auf jeden Fall anwaltliche Hilfe holen.
Betroffene Kreditnehmer können daher kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf anwaltlich prüfen lassen, ob Ihnen eine Rückzahlung ihrer Darlehensgebühr zusteht. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie von unseren Anwälten auch, wie Sie am besten vorgehen, um eine Verjährung zu vermeiden. Wir sagen Ihnen auch, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer anwaltlichen Begleitung übernimmt. Doch Vorsicht: die Uhr tickt! Wer auf das äußerst erfreuliche Urteil des BGH zu spät reagiert, verspielt möglicherweise die Chance auf die Rückzahlung seiner Bearbeitungsgebühren.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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