Schadenersatz für Riester-Sparerin
24.05.15 12:00 Uhr
Die Deutsche Rentenversicherung ist erstmals zu Schadenersatz verurteilt worden, weil sie einer Riester-Sparerin Zulagen rechtswidrig aberkannt hat.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Das Landgericht Berlin sprach der Frau 235 Euro plus Zinsen zu (Az. 28 O 229/14), wie das Verbraucherportal Test.de berichtet. Die zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen hatte sich bei der falschen Kindergeldkasse erkundigt und angenommen, die Sparerin sei nicht kindergeldberechtigt. Weil das Geld jahrelang im Riester-Vermögen fehlte, entstand der Frau ein Renditeschaden.
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