Kontaktloses Bezahlen: Mehr Schutz bei Diebstahl
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbraucherngestärkt, wenn sie ihre Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktionverlieren.
von Redaktion €uro Magazin
Nach dem neuen Urteil trägt der Kunde nicht das Risiko für Zahlungen, die getätigt werden, nachdem er den Kartenverlust bei der Bank gemeldet hat. Schäden für Kunden können auftreten, weil Banken in der Regel beim kontaktlosen Bezahlen mit Karten mit Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC) oder einem Smartphone bei Beträgen bis zu 25 Euro keine Eingabe eines PIN-Codes verlangen.
Banken könnten nicht einfach behaupten, dass es technisch
unmöglich sei, die NFC für das kontaktlose Zahlen zu sperren,
urteilten die Luxemburger Richter. Der Kunde müsse
den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Karte
unverzüglich und kostenlos melden können. Nach dieser
Meldung dürften keine finanziellen Folgen für den Kunden
entstehen - es sei denn, er habe in betrügerischer Absicht
gehandelt (Rs. C 287/19).
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