Kreditgebühren: Geldsegen für Kreditnehmer
Banken müssen von Kreditnehmern unzulässig kassierte Bearbeitungsgebühren für Verträge ab dem 28. Oktober 2004 zuzüglich Zinsen erstatten.
von Michael Herbert Schulz, €uro am Sonntag
Die sonst übliche dreijährige Verjährungsfrist gelte in diesem Fall nicht, befanden die obersten Zivilrichter. Die Begründung: Erst durch verbraucherfreundliche Urteile von Oberlandesgerichten in den vergangenen Jahren haben Verbraucher von der Unzulässigkeit der Gebühren erfahren (Az. XI ZR 348/13, Az. XI ZR 17/14).
Wer zwischen Anfang 2005 und Ende 2011 eine solche Gebühr gezahlt hat, sollte sich sputen und bis Ende des Jahres von seiner Bank unter Angabe der Kreditnummer die Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hierzu einen Musterbrief ins Netz gestellt. Auch Gebühren für bereits abbezahlte oder umgeschuldete Kredite können zurückgefordert werden.
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