Eigenbedarfskündigungen: Für Vermieter wird es schwieriger
26.05.19 08:00 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt. Gerichte dürfen nicht mehr pauschal urteilen.
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Die Gerichte müssen genau prüfen, ob ein Härtefall vorliege. Das befanden die obersten Zivilrichter in zwei Entscheidungen (Az. VIII ZR 180/18; VIII ZR 167/17). Zudem muss ein Gutachter herangezogen werden, wenn Mieter bei Auszugspflicht mit einer Verschlechterung ihrer Gesundheit argumentieren und ärztliche Atteste vorlegen.
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Der BGH hob mit diesen Begründungen Urteile des Landgerichts Berlin und des Landgerichts Halle auf. Beide Gerichtsverfahren müssen nun in der ersten Instanz neu verhandelt werden.
Im ersten Fall sollte eine demenzkranke 80-Jährige nach 45 Jahren aus ihrer Wohnung ausziehen, weil eine junge Familie die Immobilie gekauft hatte und einziehen wollte. Im zweiten Verfahren war eine wegen Eigenbedarfs gekündigte Mieterin an Parkinson und Depressionen erkrankt.
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Nach Erhebungen des Deutschen Mieterbunds ist Eigenbedarf der häufigste Kündigungsgrund. Rund 80.000 Mietverträge werden jedes Jahr von Vermietern mit dieser Begründung gekündigt.
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