Neue Urteile

Steuern sparen bei Familienkrediten

27.09.14 17:00 Uhr

Steuern sparen bei Familienkrediten | finanzen.net

Für Familienmitglieder war es häufig ein Ärgernis: Wer einem Angehörigen ein Darlehen gewährte, musste Zinszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz (bis zu 42 Prozent) versteuern.

von Stefan Rullkötter, €uro Magazin

Der günstigere Abgeltungsteuersatz (25 Prozent) wurde von Finanzämtern bei Familienkrediten nicht anerkannt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieser Besteuerungspraxis nun ­widersprochen - und in gleich drei ­Urteilen entschieden, dass auch Zinsen aus Darlehen unter Verwandten der Abgeltungsteuer unterliegen (Az. VIII R 9/13, VIII R 44/13 und VIII R 35/13).

In einem dieser Fälle hatte ein Ehepaar aus Niedersachsen seinem Sohn und den erwachsenen Enkeln ein Darlehen gewährt, mit denen sie eine Mietimmobilie kauften. Der Kreditvertrag war wie unter fremden Dritten gestaltet. Das Finanzamt hatte von dem Ehepaar verlangt, die Zinsen aus dem Darlehen mit dem höheren persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Zu Unrecht, urteilte der BFH: Es liege eine mit dem Grundgesetz unvereinbare Diskriminierung der Familie vor, wenn der besondere Steuertarif für Kapitaleinkünfte allein deshalb ausscheidet, weil das Darlehen zwischen Angehörigen ausgegeben wird.

Zu beachten: Der ermäßigte Steuersatz von 25 Prozent plus Solidarzuschlag und eventuell Kirchensteuer ist nur anwendbar, wenn der Kredit einem Darlehen, das von einer Bank vergeben wird, in weiten Teilen gleicht. Der vereinbarte Kreditzins muss sich am Marktumfeld orientieren, für Vorfälligkeitsentschädigungen sind abweichende Regelungen möglich.

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