Steuererklärung: Allein die Frist zählt
22.10.17 08:00 Uhr
Eine Steuererklärung ist dann fristgerecht abgegeben, wenn sie zum verlangten Termin bei einem Finanzamt der Bundesrepublik eingegangen ist.
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Es muss nicht zwangsläufig die für den Steuerzahler zuständige Behörde sein. Das hat das Finanzgericht Köln in zwei Urteilen entschieden (Az. 1 K 1637/14 und 1 K 1638/14).
Unter anderem hatte ein Selbstständiger seine Steuererklärung für 2009 am 31. Dezember 2013 bei einem nicht für ihn zuständigen Finanzamt eingeworfen. Sein Finanzamt hatte den Eingang nicht anerkannt. Das letzte Wort wird der Bundesfinanzhof haben (Az. VI R 37/17 und VI R 38/17). (Redaktion €uro am Sonntag)
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