Neue Richtlinien

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Februar 2022

01.02.22 22:02 Uhr

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Februar 2022 | finanzen.net

Im Februar 2022 stehen einige Neuerungen an. Die Gültigkeit des Impfnachweises wird verändert, die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird eingestellt und es gelten neue Richtlinien für Transportdienstleister im EU-Raum.

• Die Gültigkeit des Impfnachweises ändert sich zum 1. Februar
• KfW-Fördergelder werden eingestellt
• Neue Richtlinien für Transportdienstleister

Impfpass-Gültigkeit

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt auf der Website zusammengegencorona.de an, wie sich zum 1. Februar 2022 die Gültigkeit des Impf- oder Genesenennachweises verändert. Wie bisher gelten die Anforderungen an den Nachweis, dass dieser in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst und in analoger oder digitaler Form vorhanden ist. Außerdem muss im Falle einer Impfung ein vom RKI anerkannter Impfstoff verwendet worden sein. Darüber hinaus sind für den Impfschutz die benötigte Anzahl an Impfungen sowie die Boosterimpfung von Relevanz. Ab dem 1. Februar verlieren Impfzertifikate nach genau neun Monaten ihre Gültigkeit. Dieser Zeitpunkt wird anhand der letzten Impfung ermittelt.

KfW-Fördergelder für Energieeffizienz

Am 1. Juli 2021 startete die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) bei der KfW. Ziel der Förderung ist es, "durch eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken", erklärt die KfW auf der eigenen Website. Zum 1. Februar 2021 wird nun die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) endgültig gestoppt. Außerdem werden die Förderungen für die Kategorien Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und Energetische Sanierung vorübergehend gestoppt. Die Förderungen für energetische Sanierungen werden wieder fortgesetzt, sobald die dafür nötigen Haushaltsmittel bereitgestellt wurden. "Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden", heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ob und wann die Förderung für diese Kategorie fortgesetzt wird, ist derzeit also noch unklar.

Transportdienstleister

Wie das Portal eurotransport erklärt, gibt es im Laufe des Februars im Zuge des EU-Mobilitätspakets einige neue Richtlinien im Bereich der Transportdienstleistung. Ab dem 2. Februar 2022 gilt zum Beispiel, dass bei der Nutzung eines digitalen Fahrtenbuchs in der EU jeder Grenzübertritt dokumentiert werden muss. Dazu muss der nächstmögliche Halteplatz nach einer Grenze genutzt werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das digitale Fahrtenbuch den Standort automatisch dokumentiert. Außerdem gelten ab dem 21. Februar neue Regelungen für den Bereich Kabotage. Hier gilt dann, dass nach "einem vollen Kabotagepensum (maximal drei Beförderungen in sieben Tagen infolge einer beladenen Einfahrt oder maximal eine Beförderung binnen drei Tagen infolge einer unbeladenen Einfahrt)" eine Abkühlphase von vier Tage folgen muss. In diesem Zeitraum dürfen im "Aufnahmemitgliedstaat" keine weiteren Kabotagebeförderungen getätigt werden. Außerdem müssen Fahrzeuge, die für die grenzüberschreitende Beförderung genutzt werden, mindestens alle acht Wochen eine Betriebsstätte im Land der Niederlassung aufsuchen.

E. Schmal/Redaktion finanzen.net

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