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Finanz­experte Nauhauser: "Ein klares Signal an die Branche"

27.01.18 07:00 Uhr

Finanz­experte Nauhauser: "Ein klares Signal an die Branche" | finanzen.net
Niels Nauhauser

Niels Nauhauser » Der Finanz­experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg äußert sich im Interview mit €uro am Sonntag zu Strafzinsen.

von Markus Hinterberger, €uro am Sonntag

€uro am Sonntag: Herr Nauhauser, das Landgericht Tübingen hält die von der Volksbank Reutlingen verlangten Negativzinsen für nicht rechtmäßig (Az. 4 O 187/17). Ist das ein Sieg für Verbraucher?
Niels Nauhauser: Es ist ein klares Signal an die Branche: So geht es nicht! Das Gericht stellt klar, dass Negativzinsen für bestehende Verträge nicht mit Klauseln, wie sie die Volksbank Reutlingen verwendet hat, eingeführt werden können. Die Bank kann nicht im Kleingedruckten aus einer Geldanlage einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen.

Braucht es hier ein Gesetz?
Wir gehen derzeit davon aus, dass die Rechtslage klar ist. Zinsen sind vom Schuldner - im Fall einer Sparanlage also von der Bank - zu zahlen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein Negativzins gefährdet überdies auch den Vertragszweck bei Produkten, die zur Geldanlage oder Altersvorsorge beworben werden. Diese Produkte sollen schließlich das angelegte Geld erhalten oder vermehren.

Erwarten Sie, dass die Volksbank Reutlingen durch die Instanzen geht und am Ende der Bundesgerichtshof entscheidet?
Das wird sich zeigen. Wir sehen uns in unserer Auffassung bestärkt und werden die Entwicklungen auch bei anderen Instituten kritisch beobachten. Bei weiteren Beschwerden von Verbrauchern schließe ich weitere rechtliche Schritte nicht aus.

Was können Bankkunden tun, wenn ihre Bank Strafzinsen verlangt?
Verlangt die Bank in einem laufenden Sparvertrag mittels einer geänderten Klausel Negativzinsen, können Kunden mit Verweis auf das Tübinger Urteil widersprechen. In dem Verfahren ging es aber um bestimmte Klauseln, und deren Wortlaut ist in der Branche nicht gleich. Man sollte immer den Einzelfall prüfen.

Bildquellen: Wolfram Scheible