Nach dem Urlaub

Zoll-Alarm bei Urlaubssouvenirs - Diese Mengen und Preise sind erlaubt

18.03.22 06:24 Uhr

Zoll-Alarm bei Urlaubssouvenirs - Diese Mengen und Preise sind erlaubt | finanzen.net

Nach dem Urlaub kommt der Zoll. Urlaubsandenken unterliegen strengen Zollgrenzen - das gilt nicht nur für Alkohol und Zigaretten. Wer sich bereits vor dem Urlaub informiert, kann sich negative Zoll-Überraschungen bei der Heimkehr ersparen.

Nicht nur nach Fernreisen ist beim Zoll Vorsicht geboten. Auch aus Ländern innerhalb der EU dürfen Urlauber nicht beliebig viele Waren nach Deutschland mitbringen. Beim Überschreiten der Zollgrenzen kann den Heimreisenden eine empfindliche Geldstrafe drohen - Urlaubserinnerungen, auf die die meisten sicherlich gerne verzichten würden. Daher gilt: Am besten bereits vor der Reise alle Informationen einholen, um beim Souvenir-Kauf nicht über die Stränge zu schlagen.

Wie teuer dürfen die Souvenirs sein?

Zunächst einmal kommt es nicht allein auf die Menge der mitgebrachten Waren an, sondern vor allem auch auf deren Wert. Wer per Flugzeug oder Schiff aus einem Nicht-EU-Land oder einem steuerlichen Sondergebiet wie etwa den Kanarischen Inseln oder den britischen Kanalinseln nach Deutschland einreist, darf Waren für den privaten Gebrauch im Gesamtwert von höchstens 430 Euro mitbringen. Der "private Gebrauch" schließt auch Geschenke ein. Wichtig ist lediglich, dass die Menge der Waren nicht vermuten lässt, dass ihr Besitzer beabsichtigt, diese in Deutschland zu verkaufen. Wer mit Auto oder Bahn reist, muss mit einem geringeren Gesamtwert auskommen. Hier sind nur Waren im Wert von bis zu 300 Euro erlaubt. Besondere Vorsicht müssen Reisende unter 15 Jahren walten lassen: Hier dürfen nur Waren im Wert von bis zu 175 Euro mit nach Deutschland zurückgebracht werden.

Wie sieht es innerhalb der EU aus?

Innerhalb der EU sieht es für die shoppingfreudigen Urlauber deutlich besser aus - hier darf fast grenzenlos eingekauft werden. Einschränkungen gibt es lediglich bei bestimmten Waren wie Alkoholika und Zigeretten. Grundvoraussetzung bleibt jedoch auch hier: Die Urlaubssouvenirs müssen ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sein - egal ob es sich dabei um Geschenke handelt oder nicht. Weil jedoch ab und an Waren in einer solch großen Zahl eingeführt werden, "dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss", wie es auf der Zoll-Website heißt, existieren auch innerhalb der EU Zollgrenzen. So dürfen beispielsweise höchstens 110 Liter Bier oder 800 Zigaretten aus einem EU-Land nach Deutschland mitgebracht werden.

Was passiert, wenn ich den zulässigen Warenwert überschreite?

Bringen Urlauber zu teure Urlaubsandenken mit ins Land, kann dies schnell teuer werden. In diesem Fall muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden, wie die Deutsche Zollverwaltung auf ihrer Website erklärt. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es sich bei den mitgebrachten Waren um Geschenke oder um Dinge zum eigenen Gebrauch handelt.

Vorsicht bei "Rückwaren"

Oft verreisen mit den Urlaubern auch Wertgegenstände, die sich bereits vor der Reise in ihrem Besitz befinden, wie etwa Laptops, teure Uhren oder Schmuck - sogenannte Rückwaren. Diese dürfen bei der Rückkehr natürlich auch wieder "einfuhrabgabenfrei" mitgebracht werden. Knifflig wird es allerdings, wenn im Zweifelsfall nicht eindeutig belegt werden kann, dass der Gegenstand bereits vor der Reise im Besitz des Urlaubers war. Hier kann ein sogenannter "Nämlichkeitsnachweis" helfen, empfiehlt der Zoll. Damit kann die Herkunft der Gegenstände zweifelsfrei festgestellt werden. Die Möglichkeit, sich einen solchen Ausweis ausstellen zu lassen, gibt es bei der Zollstelle. Dort muss lediglich der jeweilige Gegenstand so genau wie möglich beschrieben werden. Auch die Hinterlegung von Fotos und Seriennummern ist möglich und hilfreich. Mit dem dann ausgestellten "Nämlichkeitsnachweis" lassen sich bei der Rückreise notfalls alle Zweifel über die Herkunft der jeweiligen Ware leicht ausräumen. Neben dem Nämlichkeitsausweis kann natürlich auch der passende Kaufbeleg zur Ware beim Zoll vorgelegt werden.

Achtung Artenschutz!

Die Frage, ob man die am Strand gesammelten Muscheln, Korallen oder Seesterne mit nach Hause nehmen darf, wird immer wieder heiß diskutiert. Auch Händler in vielen Urlaubsländern bieten solche Souvenirs zum Kauf an und versichern ihren Kunden, dass sie diese auf jeden Fall mit nach Deutschland bringen dürften - manche stellen den Käufern sogar selbst "Ausfuhrbescheinigungen" aus, um die Bedenken der Kundschaft zu zerstreuen. Hier ist jedoch höchste Vorsicht geboten, denn in der Regel fallen Tiere oder Pflanzen - unabhängig davon, ob diese tot oder lebendig sind - unter den Artenschutz und dürfen nicht in Deutschland eingeführt werden. Falls doch, beschlagnahmt der Zoll die Ware und es können Kosten für deren Entsorgung anfallen. Einzig ein artenschutzrechtliches Dokument kann das Einführen artengeschützter Waren erlauben. Dieses kann jedoch ausschließlich von den zuständigen Behörden des Urlaubslandes ausgestellt werden. Unter den Artenschutz fallen beispielsweise Korallen, Muscheln- und Schneckenschalen, auch wenn diese zu Schmuck verarbeitet sind, Elfenbein, exotische Felle oder Pelzmäntel, lebende oder ausgestopfte Vögel, Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen sowie Orchideen, Produkte aus Krokodil- oder Schlangenleder sowie alle Affen - einschließlich Affenfleisch wie sogenanntes Bushmeat - oder wild lebende Katzenarten.

Einige Ausnahmen gibt es jedoch auch hier. Laut der offiziellen Zoll-Website darf eine Person dokumentenfrei für den persönlichen Gebrauch unter anderem etwa bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von toten Krokodilen, bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke oder bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln einführen. In jedem Fall ist bei allen Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten erhöhte Vorsicht geboten. Wer sich unsicher ist, sollte sich nicht scheuen, den Zoll direkt zu befragen. Auf diese Weise lässt sich die ein oder andere Unannehmlichkeit nach der Heimreise sicherlich umgehen.

Redaktion finanzen.net

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