moneymeets: Von Bierwanderungen und risikoreichen Raucherpausen - Die Grenzen der Unfallversicherung

03.01.18 16:56 Uhr

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Nicht jeder Unfall, der sich am Arbeitsplatz ereignet, ist auch zwangsläufig ein Arbeitsunfall. (© kunertus)
Von Bierwanderungen und risikoreichen Raucherpausen – Die Grenzen der Unfallversicherung
Die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Doch viele strittige Situationen werden schlussendlich erst vor Gericht geklärt. Die kuriosesten Klagen im Überblick.
Die gesetzliche Unfallversicherung wurde 1884 in Deutschland eingeführt und schützt seitdem vor den finanziellen Folgen von Unfällen, die sich während der Arbeit, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und zurück ereignen – zumindest in den meisten Fällen.

Doch auch wenn die Versicherer für den Großteil der Vorfälle leisten, müssen sich Jahr für Jahr Richter mit zahlreichen kuriosen “Unfällen” auseinandersetzen, bei denen sich Versicherung und Kläger uneins sind.

Raucherpause auf eigene Gefahr

Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung – das zeigt ein Urteil des Sozialgerichtes Berlin.

Die Klägerin, eine 46-Jährige Pflegehelferin, brach sich, als sie von einer Raucherpause zurückkehrte, den Arm. In der Eingangshalle des Seniorenheimes stieß sie versehentlich mit dem Hausmeister zusammen. Diesem fiel dadurch ein Eimer Wasser herunter, die Frau rutschte aus und zog sich dadurch den Bruch zu. Da sich der Vorfall am Arbeitsplatz und zudem auf einem Weg, den sie mehrmals täglich auch aus beruflichen Gründen nutzte, ereignet hatte, war die Klägerin davon überzeugt, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

 
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