moneymeets: Rechtsschutzversicherung: Wenn der Arbeitgeber kündigt!

13.11.17 11:35 Uhr

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Im Falle der Kündigung kann für viele Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung Gold wert sein. (©ajr_images)
Rechtsschutzversicherung: Wenn der Arbeitgeber kündigt!
Eine Insolvenz stand jahrelang im Raum. Und doch kam die Pleite von Air Berlin für viele der 8.000 Mitarbeiter unerwartet. Die Mehrheit steht vor der Kündigung. Maximal 3.000 können auf ein Jobangebot hoffen. Was ist zu tun, wenn Arbeitnehmer ihren Job verlieren. Und inwieweit kann eine Rechtsschutzversicherung helfen?

Seit August gilt Air Berlin als insolvent. Seit dem ersten November läuft das Insolvenzverfahren und tausende Mitarbeiter, die vorübergehend freigestellt wurden, erhalten kein Geld mehr. Wie verhält sich ein Mitarbeiter optimal, dem eine Kündigung ins Haus flattert? Und wie wahrt er seine Rechte, wenn die Lage unsicher ist und niemand sagen kann, welche Ansprüche bestehen?

Grundsätzlich läuft ab dem Zugang des Kündigungsschreibens eine dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung können auf Seiten des Arbeitgebers bzw. Insolvenzverwalters Fehler gemacht werden. Wichtig zu wissen: Nur Mitarbeiter, die sich für eine Kündigungsschutzklage entscheiden, bleiben im Spiel und können profitieren, sollte später beispielsweise ein Betriebsübergang festgestellt werden - und beispielsweise die Lufthansa für Ansprüche haften. Wer jedoch diese Frist verstreichen lässt, kann in aller Regel gegen die Kündigung später nichts mehr unternehmen.

Im dann folgenden Kündigungsschutzprozess geht es darum, Druck auf die Gegenseite aufzubauen und eine für den Arbeitnehmer günstige Vereinbarung zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses herbeizuführen. Entscheidend ist, sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung in rechtliche Beratung bei einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu begeben.

 
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