Länder dürfen abweichen

Grundsteuer: Steuerreform mit Öffnungsklausel

22.06.19 10:00 Uhr

Grundsteuer: Steuerreform mit Öffnungsklausel | finanzen.net
Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Die vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 verlangte Reform der Grundsteuer wird es wahrscheinlich rechtzeitig geben.

von Bernhard Bomke, €uro am Sonntag

Am Montag verkündeten Teilnehmer des Koalitionsausschusses von Union und SPD, sie hätten sich "in allen substanziellen Fragen für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer" geeinigt. Details sickerten erst später durch.



Danach sieht die Einigung einerseits vor, dass die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bevorzugte Variante, die Steuer auf der Basis von Bodenrichtwerten, Gebäudealter und örtlicher Durchschnittsmiete zu berechnen, der Regelfall sein soll.

Andererseits gibt es eine Öffnungsklausel, die den Bundesländern die Möglichkeit einräumt, abweichende Regelungen zu treffen. Diese Klausel geht auf eine Forderung der CSU zurück, die die Steuer in Bayern einzig anhand von Grundstücks- und Gebäudeflächen berechnen will.


Die Koalition kündigte an, das Gesetzespaket zur Grundsteuer schon kommende Woche in den Bundestag einzubringen. Für wen die Steuer am Ende wie hoch ausfällt, entscheiden wie bislang die Kommunen mit ihrem Hebesatz.








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