Kompromiss bei der Erbschaftsteuer
25.09.16 12:00 Uhr
Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts haben sich Union und SPD auf winzige Veränderungen bei der Erbschaftsteuer geeinigt.
Werbung
von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag
Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens höchstens mit dem Faktor 13,75 multipliziert werden. Ursprünglich war ein Faktor von maximal 12,5 vorgesehen. Ob diese und einige weitere Korrekturen ausreichen, um vor dem Verfassungsgericht Bestand zu haben, ist offen. Die Richter beraten sich in der kommenden Woche.
Weitere News
Bildquellen: Hadrian / Shutterstock.com, el lobo / Shutterstock.com