Korrekturen vorgenommen

Kompromiss bei der Erbschaftsteuer

25.09.16 12:00 Uhr

Kompromiss bei der Erbschaftsteuer | finanzen.net

Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts haben sich Union und SPD auf winzige Veränderungen bei der Erbschaftsteuer ge­einigt.

von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag

Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens höchstens mit dem Faktor 13,75 multipliziert werden. Ursprünglich war ein Faktor von maximal 12,5 vorgesehen. Ob diese und einige weitere Korrekturen ausreichen, um vor dem Verfassungsgericht Bestand zu haben, ist offen. Die Richter ­beraten sich in der kommenden Woche.

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