Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich 2022
Mit dem neuem Jahr 2022 kommen auch neue Gesetze und Regelungen. Ob Mindestlohn, Atomausstieg, CO2-Steuer oder EEG-Umlage - hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im kommenden Kalenderjahr.
• Mindestlohn, Mindestausbildungsvergütung, Grundfreibetrag und CO2-Steuer steigen im Jahr 2022
• Plastiktüten und das Töten von Küken werden verboten
• Atomausstieg und Pflegereform kommen im Jahr 2022
Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Ab dem ersten Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn in einem ersten Schritt von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde an. Am ersten Juli 2022 erfolgt eine weitere Steigerung auf 10,45 Euro pro Stunde. Die neue Ampel-Regierung rund um Bundeskanzler Olaf Scholz hat außerdem in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn nochmals auf dann zwölf Euro pro Stunde zu erhöhen.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn steigen im Jahr 2022 auch die Mindestlöhne in vielen Handwerksbranchen an. So dürfen sich unter anderem Elektriker, Schornsteinfeger, Gebäudereiniger sowie Maler und Lackierer auf eine höhere Gehaltsuntergrenze freuen.
Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung steigt
Im Jahr 2022 steigt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn, sondern auch die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Ausbildungsbetriebe müssen ihren Lehrlingen ab dem ersten Januar 2022 zum Ausbildungsbeginn mindestens 585 Euro pro Monat bezahlen. In den darauf folgenden Ausbildungsjahren muss der Arbeitgeber die Vergütung um 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent des ursprünglichen Einstiegsgehalts erhöhen. Damit steigt die minimale Bezahlung im zweiten Lehrjahr verpflichtend auf 690,30, anschließend auf 789,75 und im vierten Lehrjahr schließlich auf 819 Euro pro Monat.
Grundfreibetrag erhöht sich
Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2022 von 9.744 auf 9.948 Euro im Jahr an. Das bedeutet, dass Ledige erst ab der Überschreitung dieses Betrags Einkommensteuer zahlen müssen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.896 Euro im Jahr. Mit dieser Änderung soll laut Bundesfinanzministerium das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden.
Die elektronische Krankmeldung
Kassenärzte sind bereits seit Oktober 2021 dazu verpflichtet, Krankmeldungen digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Ab dem ersten Juli 2022 sollen nun auch Arbeitgeber die Krankmeldungen digital von den Krankenkassenstellen zugeschickt bekommen. Der "gelbe Schein" vom Arzt ist damit aber noch nicht passé. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen auch ab dem ersten Juli 2022 weiterhin in Papierform an den Patienten ausgehändigt werden.
Die Pflegereform 2022
Die Alten- und Krankenpflege ist ein Sorgenkind des deutschen Staats. Um eine künftige Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif sicherzustellen, ohne dass gleichzeitig Pflegebedürftige dadurch finanziell überfordert werden, hat die schwarz-rote Koalition im Jahr 2021 eine Pflegereform für 2022 beschlossen. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen deshalb ab dem ersten September 2022 nur noch solche Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen und zur Abrechnung mit der Pflegeversicherung berechtigt werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Pflegebedürftige sollen darüber hinaus finanziell unterstützt werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden Personen "nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich um rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rund 638 Euro im Monat" entlastet. Kinderlose müssen hingegen 0,1 Prozentpunkte mehr für ihre Pflegeversicherung bezahlen.
Händler müssen Elektroschrott ab 2022 zurücknehmen
Wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt, müssen ab dem ersten Januar 2022 Supermärkte und Discounter alte Elektrogeräte von Kunden zurücknehmen. Voraussetzung für die Rücknahmepflicht sind eine Ladenfläche von über 800 Quadratmetern und der mehrmalige Verkauf von Elektrogeräten innerhalb eines Jahres. Geräte mit einer Kantenlänge von 25 Zentimetern sollen laut der Deutschen Handwerkszeitung bei den Händlern ohne Pflicht zum Kauf eines neuen Geräts von Kunden abgegeben werden können. Bei größeren Produkte sei eine Rückgabe nur möglich, wenn im Gegenzug auch ein neues erworben wird. Auch Online-Händler seien zu einer Rücknahme verpflichtet.
Atomausstieg wird 2022 abgeschlossen
Bereits im Jahr 2011 ereignete sich die Nuklearkatastrophe von Fukushima. Nach diesem Ereignis hat die Bundesregierung beschlossen, ihr Energiekonzept fortzuentwickeln und schnell aus der Atomkraft auszusteigen. Elf Jahre später soll es dann endlich soweit sein: Deutschland schaltet sein letztes Kernkraftwerk ab und vollendet den Atomausstieg. Ende 2019 ging das Kraftwerk Philippsburg 2 vom Netz, Ende 2021 folgen die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf. Die drei jüngsten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sollen laut der Bundesregierung spätestens Ende 2022 abgeschaltet werden.
CO2-Steuer steigt
Zum ersten Januar 2022 erhöht sich die CO2-Steuer von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Dieser Anstieg hat vor allem Auswirkungen auf die Sprit- und Heizölpreise. Diesel und Benzin dürften damit Schätzungen zufolge im Durchschnitt um etwa 1,5 Cent pro Liter teurer werden. Laut Focus Online könnte der Preis für Diesel aber noch stärker ansteigen. Die Ampelkoalition erwäge nämlich, "den Steuersatz auf Diesel dem von Benzin anzugleichen". Hierdurch könne Diesel schlagartig um 18 Cent pro Liter teurer werden.
EEG-Umlage wird gesenkt
Anders als die CO2-Steuer, soll die EEG-Umlage im Jahr 2022 gesenkt werden. Von 6,500 ct/kWh in 2021 reduziert sich die Umlage auf 3,723 ct/kWh. Die Abnahme um fast 43 Prozent kommt laut der Bundesnetzagentur von deutlich gestiegenen Börsenstrompreisen. Die hierdurch generierten Vermarktungserlöse reduzieren den Förderungsbedarf von Erneuerbarem Strom erheblich, sodass die EEG-Umlage auf ein zehn-Jahres-Tief sinken könne. Laut Verivox würde diese Senkung der EEG-Umlage den aktuellen durchschnittlichen Strompreis um rund 11 Prozent mindern. "Die Senkung der EEG-Umlage bedeutet jedoch nicht, dass die Strompreise für die Kunden automatisch sinken. Denn gleichzeitig sind die Beschaffungskosten der Stromversorger deutlich gestiegen und auch bei den Netzentgelten zeichnen sich Erhöhungen ab", ergänzt Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. "Daher gehen wir davon aus, dass die Strompreise auch im kommenden Jahr ihr aktuelles Rekordniveau halten werden oder zumindest nicht spürbar sinken. Wenn von der neuen Bundesregierung keine deutlichen Impulse wie beispielsweise die Abschaffung der EEG-Umlage kommen, werden die deutschen Haushalte weiterhin die weltweit höchsten Strompreise bezahlen."
Kükenschreddern wird verboten
Das langersehnte Verbot des Kükentötens tritt am ersten Januar 2022 in Kraft. Derzeit werden in Deutschland noch jährlich etwa 45 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Der Grund hierfür ist, dass männliche Küken nicht zum Eierlegen und nur bedingt zur Mast verwendet werden können. Aus ökonomischen Gründen werden die männlichen Artgenossen deshalb aussortiert und schnell eliminiert. Ab 2022 ist deren Tötung aber untersagt. Durch neue Methoden soll künftig das Geschlecht der Küken bereits vor dem Schlüpfen im Ei identifiziert werden. Auf diese Weise könne man männliche Tiere früh erkennen und deren Eier schlichtweg nicht ausbrüten.
Das Plastiktütenverbot
Aus Gründen des Umweltschutzes werden ab dem ersten Januar 2022 Plastiktüten mit Wandstärken bis zu 50 Mikrometern in Deutschland verboten. Bei diesen Plastiktüten handelt es sich laut der Deutschen Handwerkszeitung um die Standard-Kunststofftaschen, die man üblicherweise an der Ladenkasse ausgehändigt bekommt. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind diese ein klassisches Wegwerfprodukt, das in der Regel nicht länger als 20 Minuten genutzt und anschließend entsorgt wird. Die Verwendung der Plastiktüten sei deshalb eine Ressourcenverschwendung. In ungünstigen Fällen gelangen die Tüten außerdem in die Umwelt, wo sie Jahrzehnte lang überdauern und schwere Schäden für Vögel oder Meerestiere anrichten können. Als Mikroplastik kommen sie außerdem am Ende der Nahrungskette wieder beim Menschen an. Nicht vom neuen Verbot betroffen sind sehr leichte Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die aus Hygienegründen für verderbliche Lebensmittel verwendet werden, sowie stabile Mehrwegkunststofftaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern.
Nicolas Flohr / Redaktion finanzen.net
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