Bundesfinanzhof: Urteil kontra Betriebsrentner
14.01.17 12:00 Uhr
Schlechte Nachrichten für viele, die betrieblich fürs Alter vorsorgen, denn die Komplettauszahlung führt zu hohen Steuern.
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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Wer die sogenannte Kapitalabfindung wählt, sich also sein Guthaben beim Eintritt in den Ruhestand auf einen Schlag überweisen lässt, muss enorm viel an Steuern bezahlen. Dieses Vorgehen des Fiskus hat der Bundesfinanzhof für rechtens erklärt.
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Konkret ging es um eine Frau, die ihre betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse laufen ließ. Ihr Finanzamt hatte die Kapitalabfindung komplett im Jahr der Auszahlung besteuert, wodurch ihr Steuersatz extrem hoch lag. Die Frau wollte eine fiktive Verteilung der Summe auf fünf Jahre erreichen, was den Steuersatz deutlich ermäßigt hätte. Solch eine Möglichkeit ist im Steuerrecht vorgesehen, wenn die Auszahlung eine "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit" ist. Das Gericht verneinte dies (Az. X R 23/15).
Die Vorinstanz hatte zugunsten der Klägerin entschieden. Der Fiskus hat bei betrieblichen Direktversicherungen und Pensionsfonds eine ähnlich restriktive Praxis. Die Chancen, dagegen juristisch vorzugehen, sind angesichts des aktuellen Urteils vermutlich auf ein Minimum gesunken.
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