Harte Konsequenzen

Gebühr erstattet, Konto gekündigt

15.11.14 16:00 Uhr

Gebühr erstattet, Konto gekündigt | finanzen.net

Dass manche Banken sich gegen die Rückzahlung der unrechtmäßig verlangten Bearbeitungsgebühren für Kredite sträuben, ist bekannt. Aber es geht noch dreister.

von Michael Herbert Schulz, €uro am Sonntag

Dass aber ein Geldhaus einem Kunden nach Erstattung der Gebühren das Konto kündigt, ist für Niels Nau­hauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "die dreisteste aller Reaktionen". Die Volksbank ­Zuffenhausen hat einem Kunden nicht nur das Konto gekündigt, sondern auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Die Anteile verzinsten sich lukrativ mit 6,5 Prozent.

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Dem Streit um die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ging ein Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns der Genossenschaftlichen ­Finanzgruppe voraus. Der Schlichter forderte die Volksbank Zuffenhausen auf, die Gebühr samt Zinsen zu erstatten. Doch "welche Konsequenzen sie dann im Verhältnis zum Beschwerdeführer zieht, ist ihr über­lassen", hieß es im Schlichterspruch. Banken dürfen mit einer Frist von zwei Monaten laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Konto ordentlich kündigen. Die außerordentliche Kündigung hingegen ist gesetzlich nicht klar ­geregelt. Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bekam der Kunde die Bearbeitungsgebühr erstattet, er hat aber keine Möglichkeit, gegen seinen Rauswurf seitens der Bank zu klagen.

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