Gebühr erstattet, Konto gekündigt

Dass manche Banken sich gegen die Rückzahlung der unrechtmäßig verlangten Bearbeitungsgebühren für Kredite sträuben, ist bekannt. Aber es geht noch dreister.
von Michael Herbert Schulz, €uro am Sonntag
Dass aber ein Geldhaus einem Kunden nach Erstattung der Gebühren das Konto kündigt, ist für Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "die dreisteste aller Reaktionen". Die Volksbank Zuffenhausen hat einem Kunden nicht nur das Konto gekündigt, sondern auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Die Anteile verzinsten sich lukrativ mit 6,5 Prozent.
Dem Streit um die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ging ein Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns der Genossenschaftlichen Finanzgruppe voraus. Der Schlichter forderte die Volksbank Zuffenhausen auf, die Gebühr samt Zinsen zu erstatten. Doch "welche Konsequenzen sie dann im Verhältnis zum Beschwerdeführer zieht, ist ihr überlassen", hieß es im Schlichterspruch. Banken dürfen mit einer Frist von zwei Monaten laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Konto ordentlich kündigen. Die außerordentliche Kündigung hingegen ist gesetzlich nicht klar geregelt. Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bekam der Kunde die Bearbeitungsgebühr erstattet, er hat aber keine Möglichkeit, gegen seinen Rauswurf seitens der Bank zu klagen.
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