Prokon-Anleger ohne Totalverlust
Anlegern der überschuldeten Prokon Regenerative Energien droht laut Angaben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kein Totalverlust ihrer Einlage.
Da das Amtsgericht Itzehoe die Genussrechtsbesitzer offiziell als erstrangige Gläubiger anerkannt hat und die Genussrechtsklauseln für ungültig erklärte, können sie von Juli bis zum 15. September ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin anmelden.
Das gilt auch für das bisher gekündigte, aber noch nicht zurückgezahlte Genussrechtskapital in Höhe von 368 Millionen Euro. Da während des Insolvenzverfahrens laufende Klagen unterbrochen sind, müssen Anleger Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle anmelden (Az. 28 IN 11/14 P). Den Verbindlichkeiten von 391 Millionen Euro stehen liquide Mittel von 19 Millionen Euro gegenüber.