Gesetzeslage

Verbraucher aufgepasst: Neuerungen & Gesetze - Das ändert sich ab Juni 2023

01.06.23 21:15 Uhr

Neue Gesetze in Deutschland: Das kommt im Juni 2023 auf Verbraucher zu! | finanzen.net

Auch im Juni 2023 treten wieder neue Gesetze in Kraft und alte Sonderregelungen laufen aus. Was ändert sich in Deutschland?

• Nur wenige neue Gesetze im Juni 2023
• Die wenigen Änderungen haben große Auswirkungen
• Verbraucher, Urheber und Erfinder werden besser geschützt

In Deutschland treten im Juni 2023 nicht viele Gesetzesänderungen in Kraft - dafür sind die Neuerungen, die umgesetzt werden, umso wichtiger: Es geht um die Kurzarbeitsregelung, den Verbraucherschutz, das Urheberrecht und das Patentsystem. Was ändert sich konkret für die Menschen in Deutschland?

Die Kurzarbeit-Sonderregelung läuft aus

Mit der Corona-Pandemie wurde eine Sonderregelung für die Kurzarbeit eingeführt: Wenn in einem Betrieb mindestens zehn Prozent der Beschäftigten ausfallen, kann der Arbeitgeber unkompliziert Kurzarbeit anmelden. Zum 31. Juni läuft diese Regelung aus und es gibt wie vor der Pandemie erst dann Kurzarbeit, wenn mindestens ein Drittel (33,3 Prozent) der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

Verbraucherverbände bekommen mehr Handlungsspielraum

Verbraucherschutz wird in der EU hochgehalten. Ab dem 25. Juni 2023 gibt es EU-weit eine neue Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen: Mit dieser neuen Form der Sammelklage können die Verbraucherverbände dann direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche an Verbraucherinnen und Verbraucher einklagen - ohne, dass letztere zusätzlich selbst vor Gericht ziehen müssen.

Es gibt eine neue Auskunftspflicht gegenüber Urhebern

Nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch Urheber werden ab Juni besser geschützt: Am 7. Juni tritt in Deutschland der neue Paragraf 32d UrhG (Urheberrechtsgesetz) in Kraft. Ab diesem Stichtag muss bei der Weiterverbreitung von per Urheberrecht geschützten Inhalten jedes Jahr der Urheber über die genaue Verwendung seiner Inhalte informiert werden. Diese neue Auskunftspflicht soll der Transparenz dienen - zukünftig wissen Urheber also noch besser, welche Reichweite sie realistisch haben.

Es kommt ein einheitliches Patentsystem

Neben der Neuregelung zu Verbandsklagen gibt es eine weitere Änderung auf EU-Ebene: Zum 1. Juni 2023 wird das Patentsystem europaweit vereinheitlicht. Es kommt eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten. "Das neue Patentsystem ist ein wichtiger Meilenstein für europäische Unternehmen, um ihr geistiges Eigentum zu schützen. Es wird auch dazu beitragen, Forschung und Innovation in der EU zu fördern", schreibt die Deutsche Vertretung der EU-Kommission auf ihrer Website. Unterstützt wird die Neuerung mit einer Senkung der Kosten für die Anmeldung eines Patents.

Redaktion finanzen.net

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