Gesetzesänderungen

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab März 2022

01.03.22 20:54 Uhr

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab März 2022 | finanzen.net

Auch im März stehen wieder einige Neuerungen und Gesetzesänderungen an. Davon sind vor allem Verbraucher und Gartenbesitzer betroffen. Auch Personen, die sich mit dem Thema Organspende beschäftigen wollen, sollten die folgenden Änderungen im Blick behalten.

• Neue Kündigungsfrist für Verbraucherverträge beträgt einen Monat
• Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt mit Einschränkungen
• Bäume und Sträucher dürfen zwischen März und September nicht mehr geschnitten werden

Neue Kündigungsfrist für Verbraucher

Ab März 2022 ändert sich die Kündigungsfrist für Laufzeitverträge, dies berichtet der NDR-Ratgeber. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Laufzeitverträgen war bislang eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit geregelt. Die Vertragslaufzeit verlängerte sich ansonsten um ein Jahr. Ab 1. März 2022 gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Verbraucher können dann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März

Ab 16. März tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht offiziell in Kraft. Bis zu einer Behördenentscheidung sollen Ungeimpfte aber weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten dürfen. Die Gesundheitsämter entscheiden demnach über das weitere Vorgehen im Rahmen ihres Ermessens. Der Status als Ungeimpfter muss deshalb nicht zwangsläufig zu einem Arbeitsverbot führen.

Beratungsangebot für Organspende und Schonzeit für Hecken und Bäume

Bei dem Thema Organspende setzt die Bundesregierung auf mehr Informationsangebote. Ab 1. März 2022 sollen Interessierte, die einen Organspendeausweis beantragen, von den Behörden Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise sowie Auskünfte über weitere Beratungsmöglichkeiten bei ihrem Hausarzt erhalten können. Das sieht das aktualisierte Transplantationsgesetz vor. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge erhalten Hausärzte Anfang Februar ein Starterpaket mit den notwendigen Infomaterialien. Ärztinnen und Ärzte erhalten nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses 7,32 Euro für die Beratung.
Außerdem tritt ab 1. März das "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" in Kraft. Dieses Gesetz soll auch die Grundlage für ein Organspende-Register darstellen, das zur Dokumentation der Spendenbereitschaft der Menschen genutzt werden kann.

Für Freunde der Gartenarbeit ist auch die Neuerung im Bundesnaturschutzgesetz wichtig. Das grundlose Schneiden von Hecken und Bäumen ist ab März 2022 verboten. Der § 39 BNatSchG bestimmt eine sogenannte Schonzeit, während der die Bepflanzungen nicht geschnitten werden dürfen. Diese dauert von März bis Ende September. Bäume und Sträucher bieten Lebensraum für viele Wildtiere und Pflanzen, der nicht zerstört werden soll. Ein Verstoß gegen das Gesetz gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis 10.000 Euro geahndet werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Zuschneiden dennoch erlaubt sein.

M. Wieser/Redaktion finanzen.net

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