Steuerpflichtiger Anteil der Rente weiter gestiegen
Die Bundesregierung hat den steuerpflichtigen Anteil der Rente auch im laufenden Jahr planmäßig erhöht.
Die Bezüge von alleinstehenden Neurentnern in diesem Jahr werden ab einer Höhe von monatlich 1191 Euro besteuert, wie die Zeitung "Bild" (Montag) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtet. Die Durchschnittsrente bleibt nach Angaben des Ministeriums steuerfrei. Im vergangenen Jahr habe die Freigrenze noch bei 1218 Euro im Monat gelegen.
Bis zum Jahr 2040 soll der Besteuerungsanteil der Rente 100 Prozent betragen. Derzeit sind es 70 Prozent bei einer jährlichen Steigerungsrate von derzeit zwei Prozentpunkten. Dadurch seien nun auch Rentner steuerpflichtig, die im Arbeitsleben weniger als den Durchschnittslohn von derzeit 2917 Euro pro Monat brutto verdient haben. Wie groß der Teil der steuerpflichtigen Rente ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner in Deutschland ist in den vergangenen Jahres deutlich angestiegen. Sie liegt nach den Angaben bei mittlerweile drei Millionen. Als Reaktion auf den demografischen Wandel werden die Alterseinkünfte zunehmend besteuert. Die Beiträge zur Altersvorsorge bleiben dagegen in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert, damit möglichst viele Bürger selbst für das Alter vorsorgen./sv/DP/zb
BERLIN (dpa-AFX)
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