Risikolebensversicherung: Für Hinterbliebene vorsorgen
Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, will seine Hinterbliebenen im Todesfall absichern. Dies ist bereits mit geringem finanziellen Aufwand möglich, denn die Leistungen der Versicherer haben sich sehr angeglichen. Ein Vergleich lohnt daher.
Für wen lohnt sich eine Risikolebensversicherung?
Risikolebensversicherungen sind für Menschen sinnvoll, deren Angehörige im Todesfall nicht über genügend finanzielle Reserven verfügen und im Falle des Ablebens – etwa des Hauptverdieners der Familie – finanziell abgesichert werden müssen. Daher ist eine Risikolebensversicherung insbesondere in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft wichtig. Aber auch zur Absicherung der Kinder im Todesfall der Eltern ist eine Risikolebensversicherung ein inzwischen beliebtes Instrument. Eine möglicherweise entstehende Versorgungslücke zu schließen kann auch für Geschäftspartner nötig sein, sofern diese im Falle des Ablebens nicht selbst für ihren eigenen Unterhalt sorgen können und ein finanzielles Polster benötigen.
Beachten sollte man dabei, dass eine Risikolebensversicherung ein reiner Todesfallschutz ist. Anders als bei der Kapitallebensversicherung, die in der Regel deutlich teurer ist, werden Todesfallschutz und Sparleistung nicht vermischt. Stirbt der Versicherte innerhalb des Vertragszeitraums, zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag festgelegten Hinterbliebenen aus. Stirbt der Versicherte aber innerhalb der Versicherungszeit nicht, behält der Versicherer die gezahlten Beiträge und der Todesfallschutz ist erloschen.
Was bestimmt die Höhe der Prämie?
Die Beitragshöhe für eine Risikolebensversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Zunächst bestimmt die Vertragslaufzeit die Höhe der Prämie. Je kürzer der Vertrag läuft, desto geringer sind die zu zahlenden Beiträge, da damit das Risiko für den Versicherer geringer ist. Orientiert man sich langfristig, steigen auch die Beiträge der Risikolebensversicherung. Dennoch macht es Sinn, in jungen Jahren eine Risikolebensversicherung über eine lange Laufzeit zu wählen, da dies deutlich günstiger ist, als später im Alter nochmals einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Neben der Vertragslaufzeit hat auch das Alter des Versicherten bei der Vertragsunterzeichnung einen großen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge. Je jünger der Kunde, desto weniger muss er für seine Risikolebensversicherung zahlen.
Die Versicherungssumme ist bei der Ermittlung der Beitragszahlungen ebenfalls ein wichtiger Hinweisgeber. Der Versicherte wählt die Höhe je nach seinem Bedarf selbst. Je komfortabler Hinterbliebene im Todesfall abgesichert werden sollen, desto teurer wird die Risikolebensversicherung zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers.
Eine Rolle bei der Preisgestaltung spielt darüber hinaus auch das Geschlecht. So können sich Frauen günstiger versichern als Männer. Sie haben statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung, was ihr Risiko jung zu sterben, senkt.
Die Lebenserwartung ist bei der Höhe der Prämien für eine Risikolebensversicherung dann auch der elementare Faktor. Versicherungsgesellschaften wollen sich vor Abschluss des Versicherungsvertrages ein Bild über den Gesundheitszustand des Versicherten machen, um entsprechend dem möglichen Risiko eine Prämienkalkulation vornehmen zu können. Für Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung ist es daher besonders wichtig, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ehrlich, genau und detailliert zu sein – denn die Versicherung kann den Vertrag anfechten, wenn die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß oder ausführlich genug beantwortet wurden.
Die Preisunterschiede zwischen den Versicherungstarifen für Raucher und Nichtraucher sind deutlich. Auch risikoreiche Hobbys können die Prämien nach oben treiben, ebenso wie erhöhte Blutfettwerte und Übergewicht.
Versicherungsgesellschaften verlassen sich in der Regel darauf, dass die Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen gewissenhaft und sorgfältig beantworten. In speziellen Fällen – etwa wenn die Versicherungssumme oder das Eintrittsalter besonders hoch sind – kann aber eine ärztliche Untersuchung nötig sein.