Wohnen: Mehr Rechte für Vermieter
18.12.16 17:30 Uhr
Auch eine GbR darf wegen Eigenbedarf kündigen.
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von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vermietern gestärkt. Laut einem neuen Urteil haben auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) die Möglichkeit, wegen Eigenbedarf zu kündigen (Az. VIII ZR 232/15). Besitzt der Vermieter im gleichen Anwesen eine weitere, leer stehende Wohnung, muss er diese den gekündigten Mietern nicht anbieten, Schadenersatz reiche laut den BGH-Richtern völlig aus.
Im konkreten Fall hatte ein Paar aus München gegen den Vermieter, eine GbR, geklagt. Ein Gesellschafter hatte den beiden wegen Eigenbedarf gekündigt. Das Landgericht München hat den Mietern zunächst recht gegeben. Ob das Paar die Wohnung nun tatsächlich räumen muss, ist offen. Noch ist unklar, ob ein Härtefall vorliegt. Schließlich wohnen beide seit 31 Jahren in der Wohnung. Zudem muss geprüft werden, ob tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt. Zieht nicht, wie geplant, eine Angehörige eines der Gesellschafter ein, ist die Eigenbedarfskündigung ungültig.
Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, nannte das Urteil eine "doppelte Ohrfeige für Mieter".
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