Euro am Sonntag

Steuerfahndung: Im Digital-Raster verfangen

31.10.15 03:00 Uhr

Steuerfahndung: Im Digital-Raster verfangen | finanzen.net

Finanzbehörden wappnen sich für die Zeit nach den Steuer-CDs. Ein neues Suchprogramm soll viele Steuerhinterzieher enttarnen. Wann Bürgern eine penible Prüfung ihrer Steuererklärung droht.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Die vermögenden Kunden der Commerzbank wähnten sich in Sicherheit. Bis 2008 hatte das Kreditinstitut ihnen geholfen, Schwarzgelder über eine Tochterfirma in Luxemburg und Briefkastenfirmen in Panama im Ausland zu verstecken. Die Rechnung vom Fiskus dafür kam mit sieben Jahren Verspätung. Mitte Oktober einigte sich die Commerzbank mit der Staatsanwaltschaft Köln, für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung 17 Millionen Euro Bußgeld zu zahlen.

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Finanzbeamte waren den Schwarzgeldgeschäften durch eine Steuer-CD auf die Spur gekommen. Der umstrittene Ankauf solcher Bankkundendaten ist für den Fiskus nach wie vor ein lukratives Geschäft. Allein das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat durch damit zusammenhängende Steuernachprüfungen von 2010 bis 2015 rund zwei Milliarden Euro zusätzlich eingenommen.

"Die Finanzbehörden werden mit der Auswertung der Steuer-CDs noch einige Zeit beschäftigt sein - der Fokus liegt nun aber auf Banken, die Kundenkonten geführt haben", sagt der Rosenheimer Steuerberater Anton Götzenberger, der auf die Legalisierung ausländischer Kapitaleinkünfte spezialisiert ist.

Neue Schwerpunkte für Fahnder

Schwarzgeldbesitzer sollten dennoch nicht mit nachlassendem Fahndungsdruck rechnen: "Weitere Ermittlungsschwerpunkte neben den Steuer-CDs sind derzeit Schwarzarbeit und Geld- wäsche", erklärt die Münchner Rechtsanwältin Alexandra Kindshofer.
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Auch Taxigewerbe, Gastronomie, Immobilienmakler und sogenannte Umsatzsteuerkarussells, bei denen nicht gezahlte Abgaben mehrfach erstattet werden, stehen dauerhaft im Fokus der Fahnder. "Zudem gibt es Anzeichen, dass die Betriebsprüfungen weiter intensiviert und die Höhe der von Selbstständigen abgeführten Umsatz- und Einkommensteuern bald noch genauer durchleuchtet wird", sagt Kindshofer, die auf Steuerstrafrecht spezialisiert ist.

Eine Fülle von Kontrollaufgaben, die Finanzbeamte zeitlich zu überfordern droht: Die Sachbearbeiter sollen pro Tag bis zu 18 Steuererklärungen in fertige Bescheide umsetzen. Pro Steuerfall bleiben ihnen so durchschnittlich nur 20 bis 25 Minuten Bearbeitungszeit.
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Um seine personellen Ressourcen besser zu nutzen, will der Fiskus künftig verstärkt auf digitale Steuerhelfer setzen. Die inzwischen bundesweit installierte 2.0-Version der Software "Risiko-Management-System" (RMS) soll den Finanzbeamten die Mühe ersparen, bei der Veranlagung alle gemachten Angaben zu überprüfen. Findet die behördliche Software in der Erklärung keine Auffälligkeiten, kann der Steuerbescheid vollautomatisch erstellt werden.

Die so gewonnene Zeit sollen die Sachbearbeiter nutzen, um Steuerbetrug im großen Stil auf die Spur zu kommen. Stößt RMS auf Verdachtsmomente, werden sie die betreffenden Steuerfälle künftig besonders gründlich prüfen.

In einem ersten Schritt ordnet das behördliche PC-Programm Steuerzahler einer "Zuverlässigkeits-Kategorie" zu, die sich aus ihrer Veranlagungshistorie ergibt: Auf einem separaten elektronischen Datenblatt werden früher verhängte Bußgelder und Strafen für Steuerdelikte und Pünktlichkeit bei fälligen Nachzahlungen notiert und bewertet.

Ein weiteres digitales Raster bildet die Einkommenshöhe: Wer 500.000 Euro oder mehr pro Jahr verdient, wird besonders häufig durchleuchtet. Finanzbeamte suchen in diesen Steuerfällen gezielt nach verheimlichten Einkünften und Tricksereien bei Abzugsposten.

Software soll Steuerbetrüger finden

Abschließend identifiziert die Software Auffälligkeiten bei Sonderausgaben und Werbungskosten im Vergleich zu früheren Veranlagungsjahren: Wer erstmals eine doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer geltend macht, verfängt sich im digitalen Raster. Gleiches gilt, wenn plötzlich keine Mieteinkünfte mehr in der Erklärung auftauchen. Auch starke Schwankungen bei den geltend gemachten Ausgaben für Handwerker und Kinderbetreuung, Vorsorgeaufwendungen sowie den Fahrt- und Fortbildungskosten können das elektronische Prüfsignal beim Sachbearbeiter auslösen. "Das kann zu Kontrollmitteilungen oder auch direkt zu Ermittlungen der Steuerfahndung führen", warnt Steuerexpertin Kindshofer.

Damit Finanzbeamte nicht in rechtlichen Grauzonen agieren, hat das Bundesfinanzministerium Ende August einen Gesetzesentwurf zur digitalen Rasterfahndung vorgelegt. Er sieht neben der automatischen Bescheiderstellung ergänzende Zufallsprüfungen von mindestens zwei Prozent aller eingereichten Steuererklärungen vor. Damit müssen auch alle unauffälligen Steuerzahler weiter mit einer peniblen Prüfung ihres Veranlagungsfalls rechnen.

Bildquellen: Lisa S. / Shutterstock.com, iStockphoto