Neue Steuerfalle bei Depotübertragung
03.09.16 14:00 Uhr
Wird ein Einzelkonto oder Depot mit hohem Kontostand auf den Ehepartner übertragen, muss dieser Schenkungsteuer bezahlen.
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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Werden Einzelkonten oder Einzeldepots
unentgeltlich auf den Ehegatten übertragen, ist die Transaktion voll schenkungsteuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Grundsatzurteil entschieden (Az. II R 41/14).
Im konkreten Fall hatte ein Ehemann sein bei einer Schweizer Bank geführtes Einzeldepotkonto auf das Einzelkonto seiner Ehefrau beim gleichen Geldhaus übertragen. Das Finanzamt bewertete die Transaktion in voller Höhe als steuerpflichtige Schenkung, da die Ehefrau nicht nachweisen konnte, dass sie schon vor der Übertragung zur Hälfte an dem Vermögen berechtigt gewesen sei.
Zu Recht, urteilte der BFH: Der beschenkte Partner trage die Beweislast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung" entgegenstehen. Die Entscheidung des BFH betrifft nur Einzelkonten, nicht aber Gemeinschaftskonten von Ehegatten. Kontovollmachten für Einzelkonten sind für die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung nicht relevant.
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