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Steuerberater-Kosten: Honorare neu verhandeln!

24.06.17 03:00 Uhr

Steuerberater-Kosten: Honorare neu verhandeln! | finanzen.net

Für die Hilfe bei der Steuererklärung sind professionelle Berater in komplexen Fällen unentbehrlich. Das dafür fällige Honorar ist inzwischen aber frei verhandelbar. Worauf zu achten ist.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Der 31. Mai war der reguläre ­Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2016. Wer den Stichtag versäumt hat, sich aber keinen Ärger vom Finanzamt einhandeln möchte, kann einen bequemen Ausweg nehmen: Beauftragt man einen Steuerberater mit der lästigen Pflichtaufgabe des Fiskus, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember 2017. Ab dem ­Steuerjahr 2018 ist die Erklärung bei professioneller Hilfe sogar erst bis Ende Februar des übernächsten Jahres fällig.



Neben dem reinen Zeitgewinn gibt es eine Reihe von Steuerfällen, in denen das spezielle Wissen von Steuerberatern unentbehrlich scheint. Viele Selbstständige und Freiberufler übertragen ihnen die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss, um sich voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.

Auch berufliche Grenzgänger, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, aber im Ausland beschäftigt sind, können auf Steuerberater oft nicht verzichten, wenn sie nicht in zwei Staaten gleichzeitig Steuern zahlen wollen.


Gleiches gilt für alle Immobilien­eigentümer, die denkmalgeschützte Objekte haben oder Photovoltaikanlagen besitzen, die den auf dem Hausdach produzierten Strom nicht nur selbst verbrauchen, sondern zusätzlich ins Netz einspeisen. Alle rechtlichen Fallstricke bei den fälligen Einkommensteuer-, ­Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen kennen nur Spezialisten.

Feuer frei fürs Feilschen

Eine Monopolstellung hatten Steuerberater bisher nicht nur beim Fachwissen, sondern auch bei der Höhe ihres Honorars: Nach Vorgaben der Steuer­beratergebührenverordnung (StBVV) ist der sogenannte Gegenstandswert der Beratung - in der Regel die Gesamtsumme der positiven Jahres­einkünfte - für die Festsetzung maßgeblich. Ein ­Tarifkatalog ordnet ihn ­jeder Dienst­leistung in separaten Gebührentabellen zu. Berater können so nach eigenem ­Ermessen einen Bruchteil oder das ­Vielfache davon berechnen (Durchschnittspreise siehe Kasten links).



Mit den starren Vergütungsregeln ist es mittlerweile vorbei. Im Juli 2016 wurde die StBVV reformiert. Mandanten dürfen mit ihren Steuerberatern nun die Honorarhöhe frei verhandeln. Ausgenommen sind lediglich Dienstleistungen, die vor Gericht erbracht werden. Für die Honorarverhandlungen gibt es nur drei grundsätzliche Vorgaben: Die Vergütung muss in angemessenem Verhältnis zur Art der Leistung, zur Verantwortung des Steuerberaters und zu seinem Haftungsrisiko stehen. Zu beachten: Die gesetzlichen Gebühren dürfen beim Feilschen unter-, aber auch überschritten werden.

Ebenfalls bemerkenswert: Die Gebührenreform hat der Gesetzgeber nicht ganz freiwillig umgesetzt. Die Europäische Kommission hatte wegen der starren Vergütungsregeln ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das durch Einführung der neuen Regeln abgebogen werden konnte.

In der Vergangenheit hatten Steuerberaterkammern sogenannte Discountanbieter sogar abgemahnt, wenn diese mit ihren Honoraren unter dem gesetzlichen Gebührenrahmen blieben. Die Vorzugskonditionen waren möglich, weil diese bei den Steuerer­klärungen und der Finanzbuchhaltung ihrer Klienten nur einen geringen Arbeitsaufwand hatten.

Vorsicht vor "verschleierten" Infos

Neu ist auch, dass Steuerberater ihre Mandanten zwingend darüber informieren müssen, dass ihre Honorare jetzt frei verhandelbar sind. Daran dürften sie naturgemäß kein großes Inte­resse haben: Bei ihren oft über viele Jahre laufenden Mandaten sind sie "voll im Stoff", können sich Vorarbeiten weitestgehend sparen - und später schon auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren lukrative Honorarnoten schreiben.

Um bei möglichen Preisnachlässen keine schlafenden Hunde zu wecken, versuchen einige Steuerberater zu tricksen: Sie verschleiern ihre gesetzliche ­Informationspflicht so geschickt, dass Stammkunden die Möglichkeit, Honorare zu verhandeln, nicht gleich auffällt.

Dazu erwähnen sie etwa in dezenten Mandantenschreiben, dass "die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) in puncto Pflichtmitteilung angepasst" oder der Steuerberatungsvertrag und die damit verbundene Vollmacht mit ­einer entsprechenden "Zusatzklausel" ergänzt werden. Ein weiterer Ansatzpunkt für Berater, um eine explizite Aufklärung zu umgehen: Mit der jähr­lichen Kostennote, kommentarlos auf ­Basis gesetzlicher Gebühren festgesetzt, wird nur im Kleingedruckten darüber informiert, dass Honorare nun frei verhandelbar sind.

Bezahlen Mandanten trotz dieser ­juristischen Taschenspielertricks die Rechnungen weiterhin anstandslos, dürfen Steuerberater davon ausgehen, dass sie ihre Informationspflicht "stillschweigend erfüllt" haben. Denn die vorgeschriebene Aufklärung der Klienten muss nur "in Textform" - nicht zusätzlich in einem Gespräch - erfolgen.

Umgekehrt muss auch die Vereinbarung eines Beraterhonorars, das von der Vergütungsordnung abweicht, in Textform festgehalten werden. Dafür genügt schon eine Bestätigung des Mandanten per E-Mail - eine handschriftliche Unterschrift ist hier nicht erforderlich.

Alternative Lohnsteuerhilfeverein

Eine preiswertere Alternative zum Steuerberater können für Arbeitnehmer Lohnsteuerhilfevereine sein. Sie erstellen Steuererklärungen gegen eine einkommensabhängige Jahresgebühr - in der Regel zwischen 50 und 350 Euro. Deren Zielgruppe ist allerdings auf ­Angestellte und Arbeiter mit Zusatzeinkünften unter 13.000 Euro beschränkt.

Wer etwa als Immobilien­eigentümer Mieteinnahmen hat oder mit einer auf dem Dach des Eigenheims installierten Photovoltaikanlage Strom produziert und ins Netz einspeist, kann diesen Betrag schnell überschreiten.

Unabhängig von der Qualität der Steuerberatung: Einen finanziellen Vorteil haben Berufstätige in jedem Fall, wenn sie professionelle Steuerhelfer in Anspruch nehmen. Das Honorar für die ­Ermittlung ihrer Einkünfte - wie das Erstellen der Anlagen N (Arbeitnehmer), G und S (Selbstständige) - können sie zusätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in den Einkommensteuererklärungen absetzen.

Spartipps

Steuerberaterauswahl
Experten vor Ort suchen

Angaben zu allen 95.000 in Deutschland zugelassenen Steuerspezialisten gibt es auf den Internetseiten der Bundessteuerberaterkammer (steuerberaterverzeichnis.berufs-org.de). Einen vergleichbaren Suchservice für rund 36.500 Berufsträger bietet auch der Deutsche Steuerberaterverband (www.dstv.de). Nach Postleitzahlen und Themen gefiltert - zum Beispiel mit dem Suchbegriff "reine Einkommensteuerberatung" - lassen sich so Kanzleien in der Region ausfindig machen.

Unterlagen
Dokumente vorher sortieren

Mandanten sollten vor dem Jahresgespräch ihre zuvor gesammelten Belege sortieren - am besten nach den Kategorien Ausgaben und Einnahmen. Vorab kann man bei der Steuerkanzlei anfragen, ob sie weitere Ordnungskriterien wünscht. Alle notwendigen Daten und Dokumente sollten zum verein­barten Gesprächstermin verfügbar sein.

Kooperation
Arbeitsaufteilung abklären

Mandanten sollten in einem persönlichen Gespräch zunächst die Arbeitsaufteilung mit dem Steuerberater klären. Kann dieser dadurch seinem eigenem Personal - etwa den ­Steuerfachgehilfen und dem Sekretariat - zeitintensive Vorarbeiten ersparen, sind sie bei der Höhe des Honorars in guter Verhandlungsposition. Denn viele Steuerkanzleien ­haben chronisch zu wenig Personal.

Auftragsumfang
Leistungen schriftlich fixieren

Mandanten sollten schriftlich fixieren lassen, dass nur tatsächlich erbrachte Leistungen ­abgerechnet werden dürfen. Ohne Honorarvereinbarung können Steuerberater Bezahlung auf Basis der Vergütungsverordung ­fordern. Legen sie den gesetzliche Gebührenrahmen stets zu ihren Gunsten aus, sollten Mandaten diese Rechnungspraxis monieren.

Digitale Bearbeitung
Belege sofort einscannen

Besonders Selbstständige, die Steuererklärungen nur noch elektronisch abgeben dürfen, sollten die Chancen der Digitalisierung nutzen, Papierbelege sofort einscannen und in einem Rechenzentrum speichern. Softwareprogramme der Anbieter Datev, Lexware und Wolters Kluwer ermöglichen eine rein ­digitale Buchhaltung, auf die Mandanten und Steuerberater zugreifen können.

Durchschnittliche Preise im Überblick:Honorare der Steuerberater (pdf)

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