Depots für Kinder: klein, aber oho
Geburt, Geburtstag oder kirchliche Feiern können gute Anlässe sein, um für den Nachwuchs ein Depot zu eröffnen. Was zu beachten ist.
von Brigitte Watermann, €uro am Sonntag
Zum Geburtstag, zur Kommunion oder Konfirmation: Traditionell bekommen Kinder Geschenke zum Anfassen - Bargeld, Armbanduhr, Fahrrad oder Smartphone. Aber warum nicht die Kosten fürs Studium oder einen guten Start ins Erwachsenenleben rechtzeitig ansparen, eventuell unter Beteiligung von Großeltern und Paten? Denn auch ein Depot fürs Kind kann eine passende Gabe sein: mit Wertpapiereinlage, einem Fonds- oder ETF-Sparplan, denn Kinder sind schließlich die idealtypischen Langfristanleger. €uro am Sonntag hat Filial- und Direktbanken befragt, was bei ihnen möglich ist (siehe Tabelle unten).
Die Eröffnung eines Kinderdepots für die gesetzlichen Vertreter, in aller Regel also die Eltern, ist problemlos möglich. Patentanten oder -onkel und Großeltern dürfen das hingegen bei den meisten Häusern nicht. Sie können aber als Kontobevollmächtigte eingesetzt werden -und natürlich beim Sparen helfen und Einzahlungen aufs Verrechnungskonto zum Kinderdepot tätigen. Bei der Deutschen Bank dagegen können Paten oder Großeltern ein Depot zugunsten Dritter eröffnen und das Kind als Begünstigten einsetzen. Auch die Targobank ermöglicht Dritten die Depoteröffnung fürs Kind, wenn die Eltern das genehmigen.
Bei Filialinstituten müssen sich die Eltern ausweisen, bei Direktbanken zumeist das sogenannte Postident-Verfahren durchlaufen. Sind die Eltern dort schon Kunden, wird normalerweise keine neuerliche Legitimation benötigt. Für das Kind müssen Eltern üblicherweise den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde vorlegen oder bei Direktbanken amtlich beglaubigte Kopien einsenden. Geschiedene benötigen gegebenenfalls einen Sorgerechtsnachweis. Es empfiehlt sich daher, vor Eröffnung genau die Anforderungen der jeweiligen Bank zu studieren. Haben Kind und Elternteil unterschiedliche Nachnamen, verlangt beispielsweise die Volkswagenbank eine Fotokopie der Heiratsurkunde oder der familienrechtlichen Vereinbarung über das Sorgerecht.
Daneben muss man meistens auch die Steueridentifikationsnummer des Kindes angeben. Bitter, aber wahr: In der Regel ist das Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern der erste Brief, den ein Kind nach der Geburt bekommt.
Ist das Depot eröffnet, erhalten die Eltern den Kontozugang und die Verfügungsberechtigung, solange die Kinder noch minderjährig sind. Diese dürfen erst dann selbst agieren, wenn sie volljährig geworden sind. Auch Patentante oder -onkel und Großeltern können vielerorts Verfügungsberechtigte werden.
Auf lange Sicht viel Geld sparen lässt sich natürlich mit kostenlosen Depots. Viele Direktbanken bieten nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder uneingeschränkt kostenlose Lagerstellen an. Bei anderen wiederum ist die Gratis-Depotführung an Bedingungen geknüpft, etwa ein bestimmtes Volumen oder Einzahlungen in einen Wertpapiersparplan (siehe Tabelle). Da gerade für Kinder Fonds- oder ETF-Sparpläne für den Vermögensaufbau geeignet sind, lässt sich diese Voraussetzung aber leicht erfüllen. Auch bei Filialbanken sind Kinderdepots häufig kostenlos.
Für die Familie kann es sich auch steuerlich lohnen, wenn der Nachwuchs eigenes Geld hat. Kindern stehen wie ihren Eltern jährliche Freibeträge zu. Damit das Finanzamt dies akzeptiert, braucht der Nachwuchs aber sein eigenes Depot. Die Freibeträge stehen Kindern auch zu, wenn sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen - also aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen - haben. Das sind vor allem der Grundfreibetrag von 9000 Euro (für 2018), der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr sowie der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Macht insgesamt 9837 Euro pro Jahr.
Wichtig: Kinder mit hohen eigenen Einkünften müssen unter Umständen eigene Beiträge für die Krankenkasse zahlen. Hier sollten sich Eltern vorab steuerlich und rechtlich beraten lassen, etwa wenn sie Vermögen aufs Kind übertragen möchten.
Im Überblick: Kinderdepots bei bekannten Anbietern (PDF)
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