Rentenerhöhung: Ruheständler im Visier des Fiskus
Fünf Millionen Senioren müssen Steuererklärung abgeben.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Zum 1. Juli können sich Ruheständler über eine Erhöhung ihrer Altersbezüge freuen. Die gesetzlichen Renten in Westdeutschland steigen um 3,18 Prozent, im Osten werden sie um 3,91 Prozent erhöht. Eine Standardrente von 1.441 Euro, die ausschließlich auf West-Beiträgen beruht, steigt damit um 45,82 Euro brutto, die durchschnittliche Ost-Rente (1.381 Euro) um 53,99 Euro.
Seit 2014 legten die gesetzlichen Renten im Westen um 15 Prozent zu, im Osten waren es 20 Prozent. Da die Erhöhungen an die stärker gestiegenen Löhne gekoppelt sind, liegt die Steigerung deutlich über den Inflationsraten in diesem Zeitraum. Ab dem Jahr 2024 werden die Renten bundesweit einheitlich festgesetzt. Bis dahin wird der Rentenwert Ost in weiteren kleinen Schritten von 96,5 auf 100 Prozent des Westniveaus angehoben.
Mit der jüngsten Rentenerhöhung rutschen aber auch rund 48.000 Senioren erstmals in die Steuerpflicht. Damit müssen nun 4,98 Millionen Ruheständler eine Steuererklärung abgeben. Bei rund 21 Millionen Empfängern gesetzlicher Rentenleistungen muss bereits jeder vierte Ruheständler Abgaben auf sein Alterseinkommen entrichten.
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