Versorgungswerke: Flucht vor gesetzlicher Rente
02.09.17 08:00 Uhr

Die gesetzliche Rentenversicherung ist erneut beim Versuch gescheitert, Angehörige freier Berufe zu akquirieren.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Eine Tierärztin, die bei einem pharmazeutischen Unternehmen beschäftigt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Pflicht zur Rentenversicherung entgehen. Das hat das Landessozialgericht Hessen entschieden (Az. L 1 KR 120/17).
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Die Klägerin darf Mitglied in ihrem berufsständischen Versorgungswerk bleiben. Die Rentenversicherung hatte argumentiert, die Tierärztin sei nicht berufsspezifisch tätig, da für ihre Tätigkeit weder ein tierärztliches Studium noch eine Approbation erforderlich sei. Das Gericht sah hingegen eine tierärztliche Tätigkeit im rechtlichen Sinne vorliegen.
Ob die Rentenversicherung Revision zum Bundessozialgericht einlegt, war bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe offen. Dort liegen bereits mindestens drei ähnliche Fälle vor.
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Hintergrund der Auseinandersetzungen ist der Versuch der Rentenversicherung, möglichst viele Einzahler zu bekommen. Viele Betroffene wehren sich, weil bei den Versorgungswerken niedrigere Beiträge und höhere Renten winken.
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