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Versicherungen: Streit um Kündigungen

22.09.18 08:00 Uhr

Versicherungen: Streit um Kündigungen | finanzen.net

Tausende Kunden des Versicherers AXA müssen um ihre Verträge fürchten. Nun wehren sich Verbraucherschützer und der Branchenschlichter.

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von Martin Reim, €uro am Sonntag

Verbraucherschützer bezweifeln, dass der Ver­sicherer AXA massenweise Kunden kündigen darf. Konkret geht es um die im Juni bekannt gewordenen Pläne des Konzerns, knapp 18.000 Verträge einer "Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr" loszuwerden.



Die Aktion ist in ihrem Umfang ungewöhnlich und hatte damals für einiges Aufsehen ­gesorgt. Nun erklärt Kerstin ­Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg: "Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass das Produkt nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde." Bei Berufsunfähigkeitspolicen (BU) sei eine ordentliche Kündigung nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen.

Eine AXA-Sprecherin nannte diese Einschätzung "nicht tragfähig". Dass man Kunden der "Unfall-Kombirente" kündigen dürfe, habe der Branchen­schlich­ter Günter Hirsch bereits in einem konkreten Fall bestätigt. Hirsch dementierte auf Anfrage von €uro am Sonntag die Darstellung der AXA. Er habe keineswegs geprüft, ob die BU-Kündigungsregeln auf diesen Fall übertragbar seien. Es handle sich um eine "ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung", die nur von Gerichten zu klären sei.

Für Betroffene unangenehm

Klar ist: Die Kündigungen könnten für die Betroffenen extrem unangenehm sein. Denn eine BU-Absicherung ist für manche Berufe und Altersgruppen sehr teuer oder gar nicht erhältlich. Die Police wurde von 2006 bis 2010 verkauft. Der Versicherer zahlt, wenn ein Unfall oder bestimmte schwere Krankheiten wie Krebs zu Invalidität führen, je nach Beitragshöhe eine lebenslange Rente zwischen 500 und 3000 Euro.

Die AXA verzichtet nach Angaben der Sprecherin nur dann auf eine Kündigung, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhält oder sich für ein anderes Produkt der AXA entscheidet. Einer der Gründe der Kündigungsaktion: Der "erhebliche medizinische Fortschritt" habe die Kosten erhöht.



Betroffenen werde alternativ der Wechsel in die "Existenzschutzversicherung" offeriert, die ebenfalls eine "bezahlbare Alternative" zur BU-Versicherung darstelle. Man habe die Frist für einen solchen Vertragswechsel, die ursprünglich am 15. August 2018 enden sollte, bis zum 15. März 2019 verlängert.

Verbraucherschützerin Becker-Eiselen sieht die "Existenzschutzversicherung" allerdings kritisch, weil sie schlechtere Leistungen bei höheren Prämien biete. Nach ihrer Einschätzung sollten sich Betroffene bei der AXA schriftlich beschweren, Widerspruch gegen die angedrohte Kündigung einreichen und zur Sicherheit den AXA-Vorstand auffordern, auf das umstrittene ordentliche Kündigungsrecht zu verzichten.




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