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Versicherungen: Der gläserne Vermittler

18.02.18 15:15 Uhr

Versicherungen: Der gläserne Vermittler | finanzen.net

Ab 23. Februar gelten für Vermittler neue Regeln. Kunden sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben und wer daran verdient.

von Martin Reim, €uro am Sonntag

Mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Versicherungsvertrieb: Das ist das Ziel eines Gesetzes­pakets, das ab 23. Februar gilt und eine EU-Richtlinie namens Insurance Distribution Directive (IDD) umsetzt. So müssen Kunden künftig erfahren, in wessen Auftrag der Vermittler oder Berater handelt, ob er für seine Dienstleistung ein Honorar oder eine Provision erhält und wer diese bezahlt. Zudem darf die Vergütung, die ein Vermittler vom Versicherer erhält, nicht mit dessen Pflicht kollidieren, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln.



Nächster Punkt: Alle Vertriebskanäle werden gleich behandelt. So dürfen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig sowohl Honorare als auch Provisionen kassieren. Bislang durfte letztere Gruppe lediglich - von einem eventuellen Abschluss unabhängige - Honorare nehmen. Zudem dürfen Makler erstmals Provisionen an den Kunden weitergeben, solange sie nicht für den Abschluss, sondern für die laufende Betreuung fällig werden. Zwischenzeitlich war ein komplettes Verbot von Provisionen in der Diskussion. Nun dürfen Makler weiterhin den Kunden vor die Entscheidung stellen: Will er eine Beratung und Vermittlung gegen fixes Honorar oder einen Verkauf gegen Provision, deren Höhe üblicherweise vom Wert des Vertrags und der Art der Police abhängt?

Weitere Neuerung: Auch Versicherungsvermittler, die ausschließlich im Internet aktiv sind (beispielsweise Vergleichsportale), müssen den Kunden eine Beratung ermöglichen. Der Kunde kann diese Beratung allerdings ablehnen.


Außerdem gibt es in dem Gesetzespaket Zusatzanforderungen, die in der IDD nicht vorgesehen sind, etwa bei Restschuldversicherungen. Künftig müssen Kunden eine Woche nach Unterzeichnung des Vertrags erneut über ihr Widerrufsrecht belehrt und die Kosten der ­Versicherung aufgeschlüsselt werden. Häufig erwecken Banken oder Händler mit sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen den Eindruck beim Kunden, er müsse ohne diese Versicherung auf den Kredit komplett verzichten. Diese Beeinflussung belegte eine Studie der Finanz­aufsicht Bafin. Zudem können die Policen den Kredit merklich verteuern, ohne dass dies für die Kunden nachvollziehbar ist.

Konkrete Standmitteilungen
Bei Lebensversicherungen muss schließlich ab 1. Juli auch die sogenannte Standmitteilung, die jeder Versicherte einmal pro Jahr bekommt, bestimmte Angaben enthalten: beispielsweise den Rückkaufswert der Police, also das, was bei einer Kündigung ausbezahlt würde. Zudem muss die Summe auftauchen, die nach unveränderter Fortführung bei Ablauf des Vertrags gezahlt wird, sowie der Betrag, den die Kunden beim Verzicht auf die Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge erhalten würden.








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