Vermieter: Steuerfalle bei Fahrtkosten
24.04.16 08:00 Uhr
Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten in der Regel mit einer Pauschale von 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen.
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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Doch es gibt auch eine Ausnahme: Ist das Vermietungsobjekt auch die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters, darf nur die ungünstigere Entfernungspauschale (30 Cent pro Entfernungskilometer) angesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit einem neuen Urteil (Az. IX R 18/15) klargestellt.
Erfolglos geklagt hat ein Vermieter, der mehrere Wohnungen und ein Mehrfamilienhaus saniert und die dafür eingerichteten Baustellen 165- und 215-mal pro Jahr aufgesucht hatte. Wegen der vielen deklarierten Fahrten unterstellten ihm die Finanzrichter, dass er dort seine regelmäßige Tätigkeitsstätte habe.
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