Euro am Sonntag-Meldung

Vermieter: Steuerfalle bei Fahrtkosten

24.04.16 08:00 Uhr

Vermieter: Steuerfalle bei Fahrtkosten | finanzen.net

Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten in der Regel mit einer Pauschale von 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Doch es gibt auch eine Ausnahme: Ist das Vermietungsobjekt auch die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters, darf nur die ungünstigere Entfernungspauschale (30 Cent pro Entfernungskilometer) angesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit einem neuen Urteil (Az. IX R 18/15) klargestellt.



Erfolglos geklagt hat ein Vermieter, der mehrere Wohnungen und ein Mehrfamilienhaus saniert und die dafür eingerichteten Baustellen 165- und 215-mal pro Jahr aufgesucht hatte. Wegen der vielen deklarierten Fahrten unterstellten ihm die Finanzrichter, dass er dort seine regelmäßige Tätigkeitsstätte habe.

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