Euro am Sonntag-Meldung

Reform: Mehr aus der Rente machen

01.04.17 14:00 Uhr

Reform: Mehr aus der Rente machen | finanzen.net

Zum 1. Juli ändert sich einiges an der gesetzlichen Rente: DerÜbergang wird flexibler und freiwillige Beiträge sind leichter möglich.

von Martin Reim, €uro am Sonntag

Ab 1. Juli können Arbeitnehmer den Übergang in die Rente flexibler gestalten. Dann greift für Menschen zwischen 63 und 67 Jahren die sogenannte Flexirente. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeit reduzieren und Teilrente beantragen will, dem eröffnen sich nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums mehrere Varianten.



Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Bei der Teilrente ist ein jährlicher Zuverdienst von 6300 Euro möglich, ohne dass dies die Rente verringert. Verdienste über dieser Grenze werden zu 40 Prozent angerechnet. Bisher galt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro, im Zeitraum von zwei Monaten waren 900 Euro erlaubt. Ab dem 1. Juli spielt das monatliche Einkommen keine Rolle mehr.

Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht damit künftig seinen Rentenanspruch. Denn durch die anhaltende Beitragszahlung zur Rentenkasse gibt es mehr Leistung. Das geht so: Für jeden Rentner, der weiter arbeitet, zahlt der Arbeitgeber auch weiter Beiträge zur Rentenversicherung. Dadurch steigen die Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto.


Bisher mussten Arbeitgeber für ihre arbeitenden Rentner zwar auch Beiträge abführen, doch deren Rentenansprüche änderten sich dadurch nicht mehr. Genau das wird nun anders. Auch waren Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Jetzt ist diese Verpflichtung - auf fünf Jahre befristet - abgeschafft.

50. Lebensjahr als Grenze

Weitere Neuerung im Gesetz: Arbeitnehmer haben noch früher als bisher die Chance, ihre spätere gesetzliche Rente zu erhöhen. Statt bisher erst mit 55 Jahren können sie nun schon ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge einzahlen, um Abzüge für den vorzeitigen Rentenbezug wieder auszugleichen. Auf Antrag gibt die Rentenversicherung Auskunft darüber, wie hoch die Ausgleichszahlungen sein müssten. Auch vielen Frührentnern steht nun erstmals die Möglichkeit offen, freiwillige Beiträge zu leisten.



Daneben bekommen Beschäftigte bessere Informationen. Die Rentenauskunft, die jeder ab 55 Jahren erhält, wird um einen wichtigen Punkt ergänzt: Wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rentenhöhe auswirkt.

Weitere Neuerung: Arbeitssuchende, die Hartz-IV beziehen, müssen bislang unter bestimmten Umständen vorzeitig Altersrente beantragen. Wegen der fälligen Abschläge verbleiben sie jedoch möglicherweise im Alter dauerhaft in der Grundsicherung. Eine sogenannte Unbilligkeitsverordnung des Bundesarbeitsministeriums wirkt dieser Zwangsverrentung nun entgegen. Ist eine dauerhafte Grundsicherung absehbar, entfällt die Antragspflicht auf eine vorzeitige Altersrente.

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